Autor Thema: Rechnung oder Gebührenbescheid? Verwaltungsakt oder nicht?  (Read 13788 times)

carrie

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Hallo,

habe eine Rechnung von der Stadt über die Nutzung eines Bürgerhauses bekommen.

Genutzt wurden Saal, Küche, Toiletten,

Stromverbrauch lag vor und es gingen ein paar Gläser kaputt.

In der Rechnung steht auch "Rechnung" und nicht "Gebührenbescheid" und es steht kein Rechtsbehelf drin.

Es gibt in der Stadt Satzungen über die Benutzung des BGHs und die Gebühren (allgemeine Nutzungsgebühren, Gebühren für Reinigung ...).

Ist es jetzt eine Rechnung oder ein Gebührenbescheid? Hätte oder müsste ein Rechtsbehelf drinstehen? Doch ein Gebührenbescheid, weil Gebühren fällig sind, die in der Gebührensatzung stehen, oder!?

Wie verhält es sich auch, wenn z. B. nur Strom und Zerbrochenes berechnet wären? Wäre es dann nur eine Rechnung ohne Rechtsbehelf, weil keine kommunalen Abgaben (KAG), oder doch ein Gebührenbescheid mit Rechtsbehelf?

In der Gebührensatzung steht z. B. Strom unter Nebenkosten.

Ob jetzt Rechnung oder Gebührenbescheid, es ist doch so oder so ein Verwaltungsakt, oder!?

Könnt ihr mich bitte, möglichst bitte unter Angabe der Gesetzesgrundlagen, aufklären?

Dankeschön.

LG

Lars73

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Soweit die Stadt zivilrechtlich handelt sind es keine Verwaltungsakte. Gab es einen Vertrag über die Raumnutzung? Was steht da drin?

carrie

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Soweit die Stadt zivilrechtlich handelt sind es keine Verwaltungsakte. Gab es einen Vertrag über die Raumnutzung? Was steht da drin?

Zivilrechtlich, obwohl der Vermieter eine Behörde ist? Und dann wäre es egal, ob da Rechnung oder Bescheid steht?

Was genau möchtest du wissen, was da drinsteht? Müsste ich raussuchen.

Spid

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Behörden handeln ständig zivilrechtlich - von Arbeitsverträgen über Büromaterial kaufen bis hin zu Zeitungsabonements...

Lars73

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Es würde darum gehen ob es Hinweise gibt, dass es nicht ein normaler zivilrechtlicher Vertrag ist.

carrie

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Und was müsste dafür in dem Mietvertrag stehen?

Was in den Satzungen steht, ist generell egal?

Mask

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Was ist denn das Ziel deiner Fragen , hoffst du etwas zu finden um die Zeche nicht zahlen zu müssen ? By the way, bist du Kollegin oder Kollege ? Wenn ja, gibts kein Verwaltungsrecht mehr in der Ausbildung / Studium, so Stichworte Handlungsformen der Verwaltung und die sieben Merkmale des VA ?

carrie

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Was ist denn das Ziel deiner Fragen , hoffst du etwas zu finden um die Zeche nicht zahlen zu müssen ? By the way, bist du Kollegin oder Kollege ? Wenn ja, gibts kein Verwaltungsrecht mehr in der Ausbildung / Studium, so Stichworte Handlungsformen der Verwaltung und die sieben Merkmale des VA ?

Wenn, dann KollegIn! ;-)

Mir gefällt allerdings der Ton Ihres Beitrags nicht.

IMHO werden die sechs Merkmale eines VAs erfüllt! Sieben?

Und hier nach

https://www.juraforum.de/forum/t/abgrenzung-verwaltungsakt-verwaltungshandeln.559234/

auch!


Max

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Die Stadt kann dies privatrechtlich machen und hat es wohl hier auch so gemacht. Du hast ja wohl auch keinen Bescheid bekommen,  der dir die Nutzung erlaubte.
Wobei die Stadt die Nutzungserlaubnis bescheiden könnte,  aber dann die Umsetzung (z.B. Miete) trotzdem noch privatrechtlich umsetzen kann (und in der Regel auch macht)
« Last Edit: 06.02.2019 22:11 von Max »

carrie

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Die Stadt kann dies privatrechtlich machen und hat es wohl hier auch so gemacht. Du hast ja wohl auch keinen Bescheid bekommen,  der dir die Nutzung erlaubte.
Wobei die Stadt die Nutzungserlaubnis bescheiden könnte,  aber dann die Umsetzung (z.B. Miete) trotzdem noch privatrechtlich umsetzen kann (und in der Regel auch macht)

Wie muss konkret ein solcher Erlaubnisbescheid aussehen? Bei der Stadt ist das so, dass man da entweder im Hauptamt anruft oder persönlich dort fragt, ob das BGH an Tag X frei ist. Wenn ja, dann erhält man darüber eine schriftliche Bestätigung, in der man zur Zahlung der Kaution aufgefordert wird. Wenn die Stadt die Kaution erhalten hat, erhält man den Vertrag, aus dem hervorgeht, dass das das städteeigene BGH an Tag X zu den und den Bedingungen überlassen wird - mit Bezug auf die Benutzungs- und Gebührensatzung. Kann man sich denn als privat auf eine Satzung beziehen, wenn es auch noch um öffentlich-rechtliches Eigentum handelt?

Max

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Natürlich können die auf die Satzung verweisen und nur weil das Gebäude "öffentlich" ist,  wird daraus keine verwaltungsrechtliche Geschichte. Das ganze hört sich für mich nach einem rein privatrechtlichen Handeln an.

Kannst ja ein Verwaltungsgericht bemühen und wenn die das verhandeln oder aber an ein zuständiges Gericht verweisen hast du die Frage geklärt
« Last Edit: 07.02.2019 00:00 von Max »

Max

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In der Rechnung steht auch "Rechnung" und nicht "Gebührenbescheid" und es steht kein Rechtsbehelf drin.
Du hast deine Frage ja schon selbst beantwortet. Stichworte "Mietvertrag" und "Rechnung".

carrie

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In der Rechnung steht auch "Rechnung" und nicht "Gebührenbescheid" und es steht kein Rechtsbehelf drin.
Du hast deine Frage ja schon selbst beantwortet. Stichworte "Mietvertrag" und "Rechnung".

Was wäre aber, wenn Gebührenbescheid drinstehen würde, ein Rechtsbehelf am Ende stehen würde und es nicht Miet-, sondern z. B. Überlassungsvertrag heißen würde?

Kat

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auch ein ÜberlassungsVERTRAG ist ein Vertrag und somit privatrechtlich.

Coco4K

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Sofern die Kosten des Bürgerhauses etc. per Satzung geregelt werden, handelt es sich hierbei um öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte. Auch wenn die Vermutung nahe liegt, dass die Verwaltung hier hoheitlich tätig wird und es einen Verwaltungsakt erfordert, ist dem nicht so. Bei der Vermietung von Veranstaltungsräumen, Mietwohnungen etc. tritt die Verwaltung privatrechtlich auf. Demnach ist eine "Rechnung" völlig in Ordnung. Sofern Du gegen diese vorgehen willst bzw. Nachfragen hast, greife doch einfach zum Höher und ruf dort mal an... ;)