Die Satzung ist ein Verwaltungsakt bzw. eine Sonderform desselben, der Vertrag und die Rechnung hingegen nicht, auch wenn diese sich auf die Satzung beziehen.
Wird dir also nichts anderes übrigbleiben als ich es eigentlich ebenfalls als selbstverständlich ansehen würde: Du wirst die Kohle für die Nutzung des und die Schäden im Bürgerhaus rausrücken müssen.