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Übergang von Tarifbeschäftigten zum Beamten (Gehalt/Sold)

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yamato:
Die als Angestellter erreichte Erfahrungsstufe spielt keine Rolle, aber
die zur Erlangung dieser Stufe gearbeiteten Jahre werden bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe des Beamten voll berücksichtigt. Auch die bereits "angefangenen" Jahre zur nächsten Erfahrungsstufe.
Zeiten als Zeitsoldat werden voll berücksichtigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html


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