Autor Thema: TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert  (Read 7324 times)

Admin

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Hallo,

auf vielfachen Wunsch hin haben wir nun den Sonderfall Kinderzulage TV-H im VBL-Abzug im Online-Rechner berücksichtigt.
Die Kinderzulage wird nun gemäß §23a Abs. 5 Satz 3 TV-H (Durchführungshinweise unter 23a.8) vom VBL-pflichtigen Entgelt abgezogen.

Wir bitten unsere nach TV-H beschäftigten Nutzer in Hessen um kritische Prüfung unserer Berechnung!

Beispiel:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&g=E_9&s=3&f=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2019&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.3

viele Grüße
Admin


« Last Edit: 06.02.2019 17:39 von Admin »

Der Kanzler

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Antw:TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert
« Antwort #1 am: 06.02.2019 18:42 »
In Hessen habt ihr eine Kinderzulage ???

Mask

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Antw:TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert
« Antwort #2 am: 06.02.2019 21:12 »
Jupp, §23a TV-H , 100 € jeweils für die ersten beiden, ab dem dritten 153.50€.
Nicht die Welt , aber besser als anderswo....

Der Kanzler

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Antw:TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert
« Antwort #3 am: 06.02.2019 21:38 »
Da sagst du was. Bei uns gibt es nichts !
Naja mal schauen ob das nicht auch noch gekürzt wird  :-\

TV-Ler

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Antw:TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert
« Antwort #4 am: 07.02.2019 11:08 »
Naja mal schauen ob das nicht auch noch gekürzt wird  :-\
Mit dem Übergang vom BAT zum TV-H hätten in Hessen die Kinderbezogenen Entgeltbestandteile - wie im TV-L und TVöD - entfallen können. Jedoch ist man diesen Weg dort bewusst nicht gegangen.
Daher erscheint es eher unwahrscheinlich, das hier nun Kürzungen anstehen.

Der Kanzler

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Antw:TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert
« Antwort #5 am: 07.02.2019 12:12 »
Zitat
Jedoch ist man diesen Weg dort bewusst nicht gegangen.
Daher erscheint es eher unwahrscheinlich, das hier nun Kürzungen anstehen.

Wieso sind die in Hessen diesen Weg bewusst nicht gegangen ?

bina1981

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Antw:TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert
« Antwort #6 am: 08.02.2019 22:12 »
ACHTUNG, der Rechner funktioniert leider nicht bei Teilzeit. Bei einer Arbeitszeit von 60% sollte der Rechner 120 Euro als Kinderzulage berechnen, er gibt jedoch die vollen 200 Euro an und verfälscht somit den Nettolohn.

Admin

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Antw:TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert
« Antwort #7 am: 09.02.2019 16:16 »
Berücksichtigung der Kinderzulage Hessen bei Teilzeit müßte nun auch funktionieren.