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Arbeitszeit ändern wie oft

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ete:
Hallo,

Ich habe bisher zweimal meine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen von 8 auf 6 Stunden reduziert, das lief auch problemlos. Einzige Bedingung war es muss für mindestens 3 Monate sein.

Jetzt hat sich unerwartet die Möglichkeit ergeben das ich ab und an kleinere Aufträge freiberuflich machen könnte (1-2 Projekte im Jahr). Die freiberufliche Tätigkeit überschneidet sich nicht mit meiner Anstellung, es sind 2 verschiedene Berufe, ich erwarte daher keine Konflikte wenn ich die Anzeige über eine Nebentätigkeit abgebe.

Ich würde allerdings gerne während dieser freiberuflichen Projekte meine Arbeitszeit verringern. Kann man das beliebig oft beantragen (also zum Beispiel jedes Jahr 2x3 Monate von 8 auf 4 Stunden reduzieren) oder habe ich irgendwann kein Recht mehr darauf? Kann sich der Arbeitgeber quer stellen?

Vielen Dank im voraus
ete

Alien1973:
Also quasi in den sicheren Schoß des ÖD begeben und ein halbes Jahr dann das fette Geld abgreifen und der öffentliche AG soll das jedes mal akzeptieren? Von den betroffenen Kollegen ganz zu schweigen, denn der AG wird hier nicht jedes mal für Ausgleich sorgen können.
Man muss schon wissen was man will. Wir sprechen von 1/4 der Arbeitszeit im Jahr, zeitlich nicht planbar für den AG denn wann kommt ein Projekt? Die Arbeit mag zwar inhaltlich nicht mit der Arbeit im ÖD kollidieren, zeitlich jedoch sehr wohl. 

Man muss sich schon entscheiden was man will. Dann sind es plötzlich 3 Projekte im Jahr, oder das nächste Jahr dann bloß 1. Wie soll da der AG planen? Entweder Teilzeit oder Vollzeit, ein Geschwurble und ein hin und her wie gewünscht würde ich als AG nicht akzeptieren. Ob diese Meinung allerdings rechtlich haltbar ist weis ich nicht...

DiVO:
Wurde diese Nebentätigkeit von deinem Dienstgeber genehmigt?

Lars73:
Es gibt verschiedene rechtliche Anspruchsgrundlagen für Teilzeitarbeit. Für das was dir vorschwebt kommt nur die tarifliche Regelung (oder halt Zustimmung des Arbeitsgebers für eine Vertragsänderung im einvernehmen oder Anspruchsgrundlage in Frage).

Ansonsten wäre dies die Basis:
§ 11 (2) TV-L
Beschäftigte, die in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren wollen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen.

Einen ständigen Wechsel wird der Arbeitgeber nicht akzeptieren müssen. Soweit Elternzeitansprüche bestehen kann man vielleicht darüber was machen. Ansonsten hilft nur verhandeln.

Je nach Tätigkeitsbereich ist eventuell eine pauschale Arbeitszeitreduktion denkbar mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit.

ete:
Erstmal vielen Dank für die sachlichen Antworten, welche sehr nützlich sind.

Zu den Vorwürfen, ich arbeite seit Jahren in einem Tätigkeitsbereich in dem mir eigentlich 4 Stufen höher zu stehen würde. Jegliche Verhandlungen mit dem AG schlugen bisher fehl, man möchte das hochwertige Produkt aber nicht dafür zahlen. Irgendwann ist beim Arbeitnehmer auch mal Schluss und man fühlt sich ausgenutzt.... Solche Anschuldigungen von Alien1973 sind sehr beleidigend, zumal die Situation gar nicht bekannt ist.

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