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Arbeitszeit ändern wie oft

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Lars73:
Wenn du 4 Entgeltgruppen zu gering bezahlt wirst such dir einen anderen Job. Zumindest solltest du solche Tätigkeiten nicht machen und zusammen mit dem Personalrat klären, dass man die anders bezahlt oder dir nur solche Tätigkeiten gibt die von der Eingruppierung abgedeckt sind.

Wenn es wirklich 4 Entgeltgruppen zu wenig sind sollte man eine Klage anstrengen. Das ist so offensichtlich, dass man zumindest gute Karten hat einen Teil vor Gericht zu erstreiten. Bleibt halt die Frage ob deine Einschätzung der Bewertung der Aufgaben zutreffend ist.

ete:

--- Zitat von: Lars73 am 08.02.2019 16:22 ---Wenn du 4 Entgeltgruppen zu gering bezahlt wirst such dir einen anderen Job. Zumindest solltest du solche Tätigkeiten nicht machen und zusammen mit dem Personalrat klären, dass man die anders bezahlt oder dir nur solche Tätigkeiten gibt die von der Eingruppierung abgedeckt sind.

Wenn es wirklich 4 Entgeltgruppen zu wenig sind sollte man eine Klage anstrengen. Das ist so offensichtlich, dass man zumindest gute Karten hat einen Teil vor Gericht zu erstreiten. Bleibt halt die Frage ob deine Einschätzung der Bewertung der Aufgaben zutreffend ist.

--- End quote ---

Ja, das haben bereits mehrere Arbeitsgruppenleiter bestätigt. Man möchte keinen Präzedenzfall schaffen...

Eine Klage kommt im Moment nicht in Frage, auch wenn ich gute Chancen hätte.

Eine andere Frage, weiß jemand ob man die Erfahrungsstufen verhandeln kann? Ich wurde eine Stufe höher gruppiert aber in der Erfahrungsstufen zurück gerutscht also auf dem Konto 15€ mehr. Es ist offiziell nachvollziehbar das ich diese Tätigkeit seit ca. 8 Jahren mache (Vorträge auf Konferenz usw) . Könnte man denn auf Stufe 4 verhandeln? Das Problem ist wohl die Zahl nach dem E aber wenn sie die Erfahrungsstufen erhöhen hätte ich ja auch mehr Gehalt. An diese Option hatte ich bisher nicht gedacht, falls das überhaupt möglich ist.

Lars73:
Die Zahl der Arbeitsgruppenleiter die Eingruppierungen bewerten können liegt bei nah null...

Vorträge auf Konferenzen führen nur selten zu höheren Eingruppierungen. Dazu reicht der Zeitanteil nicht. Daneben sind die Tätigkeiten welche der Arbeitsgruppenleiter gerne hätte nicht zwingen die Tätigkeiten die der Arbeitgeber übertragen hat.

Wenn die Tätigkeit schon länger einer höheren Entgeltgruppe entspricht kann man ggf. eine höhere Stufe durchsetzen. Aber auch da muss man ggf. auf eine höhere Eingruppierung klagen, wenn es der Arbeitgeber nicht einsieht.

Man kann noch über einen leistungsbezogen Stufenlaufzeitverkürzung (§ 17 (2) TV-L) oder Zulage nach § 16 (5) TV-L verhandeln.

MoinMoin:

--- Zitat von: ete am 08.02.2019 15:58 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 08.02.2019 15:33 ---Gibt es Gleitzeit/Funktionszeit o.ä. bei euch, dann kann man das am ehesten mit einer unbefristeten Teilzeitregelung erledigen.
Auf Wunsch (ohne "Grund") mal mehr mal weniger zu arbeiten, dürfte vom AG auf Dauer abgelehnt werden. Und vom Personalrat ebenfalls, da es ja ein schwankende Belastung der Mitarbeiter bedeuten würde.

--- End quote ---

Gibt es aber man würde ja relativ schnell in den roten Bereich rutschen oder meinst du was anderes?

--- End quote ---
zunächst einmal Bitte! Entgeltgruppe und Entgelt/Erfahrungsstufen klar benennen.
Wieso roten bereich:
Wenn du z.B. nur noch 35h arbeitest und in Projektlosenzeiten 40h anwesend bist, dann hast du in Projektvollen Zeiten eben die Möglichkeiten entsprechend weniger zu arbeiten!

--- Zitat von: ete am 08.02.2019 16:34 ---Eine andere Frage, weiß jemand ob man die Erfahrungsstufen verhandeln kann?

--- End quote ---
Es gibt die Möglichkeit, dass dein AG dir eine Stufenlaufzeitverkürzung §17 oder eine Stufenzulage §16 zu gewähren. Reine kann Regelungen.

Die korrekte Eingruppierung ist jedoch eine reine muss Tatsache.

Schon lustig, der AG verwehrt jemanden seine korrekte Eingruppierung (sofern hier kein irrtum vorliegt) aber dann soll er demselben eine Zulage gewähren.
Spannend, was die AGs und ANs so alles machen.



ete:
Es ging nicht um die Konferenz sondern um das Thema in einem Vortrag (Beispiel ein angestellter Handwerker präsentiert wissenschaftliche Arbeit).

Eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe würde bisher abgelehnt, einen Antrag auf Stufen Erhöhung würde bisher nicht diskutiert. Danke für die Info mit den Zulagen.

Das Problem ist der Sprung in eine 3-4 höhere Gruppe. Sie geben mir recht aber wollen es nicht machen, da die Angst besteht Kollegen wollen das gleiche.

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