Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Arbeitszeit ändern wie oft

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Spid:
Tätigkeiten wirken sich nicht auf die Stufe aus, sondern auf die Eingruppierung - und da RB stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, bedarf es dafür keiner Verhandlungen mit dem AG.

ete:
Das ist mir bewusst aber nach jahrelange Diskussionen bleibt am Ende nur die Klage und dafür hab ich weder Nerven noch Geld...

ete:

--- Zitat von: DiVO am 08.02.2019 09:31 ---Wurde diese Nebentätigkeit von deinem Dienstgeber genehmigt?

--- End quote ---

Dieser Vorschlag kam selbst vom AG, ich denke das sollte kein Problem sein.

MoinMoin:
Gibt es Gleitzeit/Funktionszeit o.ä. bei euch, dann kann man das am ehesten mit einer unbefristeten Teilzeitregelung erledigen.
Auf Wunsch (ohne "Grund") mal mehr mal weniger zu arbeiten, dürfte vom AG auf Dauer abgelehnt werden. Und vom Personalrat ebenfalls, da es ja ein schwankende Belastung der Mitarbeiter bedeuten würde.

ete:

--- Zitat von: MoinMoin am 08.02.2019 15:33 ---Gibt es Gleitzeit/Funktionszeit o.ä. bei euch, dann kann man das am ehesten mit einer unbefristeten Teilzeitregelung erledigen.
Auf Wunsch (ohne "Grund") mal mehr mal weniger zu arbeiten, dürfte vom AG auf Dauer abgelehnt werden. Und vom Personalrat ebenfalls, da es ja ein schwankende Belastung der Mitarbeiter bedeuten würde.

--- End quote ---

Gibt es aber man würde ja relativ schnell in den roten Bereich rutschen oder meinst du was anderes?

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