Autor Thema: [NI] Besoldung allgemeiner Stellvertreter Bürgermeister  (Read 7147 times)

Pelzo

  • Gast
Hallo,

ich habe eine Frage zur Besoldung der allgemeinen Vertreter der Bürgermeister Niedersachsen.

Wenn sie A 15 oder A 16 zugeordnet sind, handelt es sich dann um das jeweilige Endgehalt?  In Baden-Württemberg gibt es einen expliziten Passus im Gesetz, in Niedersachsen nicht.
« Last Edit: 08.02.2019 01:20 von Admin2 »

Buccaneer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 88
Vielleicht bin ich der Einzige, der die Frage nicht versteht...
Um was, wenn nicht um ein Endgehalt, sollte es sich bei A 15 oder A 16 denn sonst handeln?

Mask

  • Gast
Die Frage ist etwas unglücklich formuliert, ich vermute der TE zielt darauf ab, ob die Beamten in der letzten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe zugeordnet werden, unabhängig von den tatsächlichen Jahren die dafür erforderlich wären.

BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
In NRW ist es (wie scheinbar in NI auch) nicht unmittelbar in der Eingruppierungsverordnung abzulesen, so wie das in BaWü der Fall zu sein scheint.

Dass nicht automatisch die höchste Erfahrungsstufe gewährt werden muss, ergibt sich für NRW unter ergänzender Berücksichtigung des § 23 S. 3 LBesG NRW:

"Für diese Beamtinnen und Beamten können das Aufsteigen in den Stufen und die Festsetzung der Erfahrungsstufe abweichend von den §§ 29 und 30 Absatz 1 bis 3 geregelt werden."

Vielleicht hilft das ja für die Eigenrecherche zur Sachlage in NI ?!?
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Pelzo

  • Gast
 Danke, das ist also tatsächlich so etwas wie eine Attraktivitätsstufe: in Baden-Württemberg ist es die Endstufe, in NRW kann es die Endstufe sein, in Niedersachsen ist sie es  auf Nachfrage hin auf keinen Fall.  Habe die Stelle abgehakt.