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Ausschreibungspflicht vor interner Stellenbesetzung?
was_guckst_du:
...auch für Tarifbeschäftigte gibt es ein vergleichbares Konkurrentenstreitverfahren...das läuft dann eben über die Arbeitsgerichtsbarkeit...
Alien1973:
Intern ist gang und gäbe, jedoch verlagert sich Notwendigkeit einer Neueinstellung lediglich in ein anderes Amt. Der Gewechselte fehlt halt dann dort und es muss seine ehemalige Stelle neu besetzt werden.
Kommt immer mal vor, dass Stellen war gestrichen werden. Die Regel ist das allerdings nicht. Es ist nur die Frage welches Amt muss sicher einen externen Neuen besorgen....
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