Hallo Fachleute
mir liegt eine TD zur Bewertung vor mit
- 50 % gründliche Fachkenntnisse (Teil I)
- 20 % Registraturtätigkeiten (E 6 - Teil III Nr. 26).
- 30 % eingehende Einarbeitung (Teil I)
Bei verschiedenen Tätigkeiten, die für sich genommen gründliche Fachkenntnisse erfordern, könnten je nach Tätigkeiten in der Gesamtheit auch gründlich vielseitige Fachkenntnisse vorliegen (z.B. 3 x 20 % gründliche Fachkenntnisse = 60 % gründlich/vielseitige Fachkenntnisse).
Ich glaube mal gehört zu haben, dass hier Tätigkeiten nach Teil III, die mindestens nach E 6 bewertet werden, entsprechend gelten können und somit hier insgesamt eine E 6 vorliegt.
Kennt hierzu jemand eine Regelung oder hat andere hilfreiche Infos für mich?