Hallo,
ich bereite derzeit meinen Höhergruppierungsantrag von EG 8 in 9a vor (Hinweis: Von der Überleitung der EGO profitiere ich nicht, da ich zum 01.01.2017 eingestellt wurde).
Hier und da habe ich gelesen, dass es sich hierbei gar nicht um eine Höhergruppierung, sondern lediglich um eine "Umbenennung" handelt. Hat jemand für mich hierzu eine Information?
Unabhängig davon liegen mir die erforderlichen Tätigkeitsmerkmale nicht vor. Kann mir hierzu jemand einen Tipp geben? Worin liegt genau der Unterschied zwischen den Tätigkeitsmerkmalen der alten EG 8 (AV habe ich im Juni 2016 erhalten) und der neuen EG 9a?
Viele Grüße
Sebastian