Autor Thema: Fragen zu Bewerbung  (Read 17706 times)

achsas

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Fragen zu Bewerbung
« am: 08.02.2019 19:38 »
Hallo,

ich bin neu hier und möchte direkt eine Frage stellen  :)

Ich möchte mich auf eine TVL13-Stelle bewerben.

In der Ausschreibung bin ich über zwei Punkte gestolpert:
- Die Anlagen sollen das Abiturzeugnis beinhalten. Ist das denn üblich, wenn die Stelle einen Masterabschluss verlangt?

- Arbeitszeugnisse sollen mitgeschickt werden, jedoch nicht älter als ein Jahr. Was bedeutet das? Nur ein Arbeitszeugnis aus dem letzten Jahr mitschicken? Ich befinde mich derzeit in einer Anstellung und habe die letzten zwei Jahre kein Arbeitszeugnis erhalten. Da mein Arbeitgeber auch nichts von meiner Bewerbung wissen soll, kann ich mir kein Zwischenzeugnis austellen lassen. Also gar kein Arbeitszeugnis mitschicken?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe  :)

Spid

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Antw:Fragen zu Bewerbung
« Antwort #1 am: 08.02.2019 19:48 »
Der TV-L trifft naheliegenderweise keine Regelung dazu.

achsas

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Antw:Fragen zu Bewerbung
« Antwort #2 am: 08.02.2019 19:55 »
Hallo Spid. Weshalb "naheliegenderweise"?

Das Abiturzeugnis werde ich mitschicken, da gefordert (ich habe mich halt nur gewundert, dass ein solcher Nachweis überhaupt verlangt wird).

Bezüglich der Arbeitszeugnisse verstehe ich halt nicht so recht, wie es gemeint ist.

Spid

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« Antwort #3 am: 08.02.2019 20:03 »
§1 Abs. 1 TVG legt fest, welchen Inhalt Tarifverträge haben können. Entsprechend kann der TV-L den Sachverhalt nicht regeln. Ich halte es für naheliegend, daß der TV-L keine Regelungen zu Angelegenheiten enthält, die er nicht regeln darf.

marco.berlin

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« Antwort #4 am: 08.02.2019 22:44 »
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben. Und nicht älter als ein Jahr, ja ist schwierig zu vermitteln, wenn man jedes ein neues will, aber was soll ein „fünf“ Jahre altes Zeugnis ausdrücken, außer was oder was du nicht vor fünf Jahren gemacht oder nicht gemacht hast. Ein aktuelles ist sinniger. Ohne Arbeitszeugnis wird das mit der Stelle nichts werden. Möglicherweise überstehst du nicht einmal die Vorauswahl. Denn kein Zeugnis, keine Punkte für die Note. Ich lade die Bewerber zwar ein, wenn rechnerisch noch eine Chance besteht, aber gibt es endgültig kein Zeugnis, dann war es das.
« Last Edit: 08.02.2019 22:49 von marco.berlin »

achsas

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Antw:Fragen zu Bewerbung
« Antwort #5 am: 08.02.2019 23:19 »
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben.

Was hast du denn für einen Ton drauf?
Auch der öffentliche Dienst wird doch wohl so aktuell sein zu wissen, dass die Frage nach einem Arbeitszeugnis bei ungekündigter Anstellung zu negativen Konsequenzen beim aktuellen Arbeitgeber führen kann.

Ohne Arbeitszeugnis wird das mit der Stelle nichts werden. Möglicherweise überstehst du nicht einmal die Vorauswahl. Denn kein Zeugnis, keine Punkte für die Note. Ich lade die Bewerber zwar ein, wenn rechnerisch noch eine Chance besteht, aber gibt es endgültig kein Zeugnis, dann war es das.

Was heisst denn endgültig? Das ein Arbeitszeugnis nachgereicht wird bei Zusage ist ja klar.

MoinMoin

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« Antwort #6 am: 09.02.2019 08:38 »
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben.

Was hast du denn für einen Ton drauf?
Auch der öffentliche Dienst wird doch wohl so aktuell sein zu wissen, dass die Frage nach einem Arbeitszeugnis bei ungekündigter Anstellung zu negativen Konsequenzen beim aktuellen Arbeitgeber führen kann.
Nein!
Das sind meist Beamte, die keine Ahnung vom Berufsleben ausserhalb haben.
Ich kenne Fälle, da wollen die einen Arbeitsvertrag von einem wechselwilligen sehen, damit die ihm eine Zulage geben, damit es "rechtssicher" ist (die denken halt, dass es Konkurrentenklage  auch im TV gibt).

Von daher solche schwachsinnigen "Forderungen" ignorieren.

Warum die ein Abi sehen wollen, wo doch ein Diplom/Master reicht um die Berufsausbildung zu manifestieren?
Ich finde es auch immer wieder interessant zu sehen, in welcher Richtung sich die Menschen entwickelt haben.

Aber an deiner Stelle würde ich mir da keinen Kopf machen.
Einfach Abi/Diplom mindestens das  letzte (egal wie alt) Arbeitszeugnis einreichen und beim Vorstellungsgespräch alle Unterlagen (Alle Zeugnisse etc.) dabei haben, damit man im Vorstellungsgespräch das leidige Thema einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten abkaspern kann.



MoinMoin

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« Antwort #7 am: 09.02.2019 08:44 »
Und nicht älter als ein Jahr, ja ist schwierig zu vermitteln, wenn man jedes ein neues will, aber was soll ein „fünf“ Jahre altes Zeugnis ausdrücken, außer was oder was du nicht vor fünf Jahren gemacht oder nicht gemacht hast.
1.) Man hat idR keine Anrecht auf ein Zwischenzeugnis! Ob das die Beamten wissen?
2.) Gerade bei E13er Stellen kann es sehr wohl sehr wichtig sein (insbesondere wenn man als sonstiger Beschäftigter gelten will) was man die letzten 10 Jahre für Tätigkeiten gemacht hat, denn in solchen Tätigkeiten ist ja gerade das breite Wissen oftmals notwendig. Ich persönlich profitiere noch heute aktiv in meiner täglichen Arbeit von Erfahrungen aus meinen (komplett anderes Berufsumfeld als jetzt) Erfahrungen/Tätigkeiten die ich in der letzten Dekade gemacht habe. (obwohl ich ITler bin)

marco.berlin

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« Antwort #8 am: 09.02.2019 11:52 »
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben.

Was hast du denn für einen Ton drauf?


Beim Ton habe ich mich wohl anstecken lassen. Der ist hier leider bisweilen etwas rau. Ich bitte um Entschuldigung!

In der Sache aber noch mal... Im laufenden Bewerbungsverfahren, jedenfalls hier, bekomme ich irgendwann alle Unterlagen auf den Tisch. Die Bewerbungen werden durchgepunktet. Es gibt also Punkte für die formalen und sonstigen Anforderungen und eben auch für das Zeugnis. Gibt es kein Zeugnis, gibt es dort auch keine Punkte. Irgendwo wird dann die Grenze gezogen, bis zu welcher Punktzahl noch eingeladen wird. Richtet sich an der Stärke des Bewerbefeldes aus. Ich lade Bewerber durchaus noch ein, wenn die fehlenden Punkte dazu führen, bei Einreichung des Zeugnisses, dass der Bewerber sich auch im zuvor bestimmten Punktefeld bewegt. Liegt aber zum Zeitpunkt der Vorstellungsgespräche weiterhin kein Zeugnis vor, dann war es das. Eine Entscheidung fällt unmittelbar am Ende der Gespräche. Es erfolgt nicht erst eine Zusage und dann wird geschaut, ob noch Unterlagen fehlen. Wenn du der einzige Bewerber bist, kann das gut gehen. Gibt es mehr Bewerber, muss ich leider so sagen, dann pech gehabt.

Warum besteht denn so eine Scheu, ein Zwischenzeugnis abzufordern? Wenn du in deinem Job gut bist, könnte das ja auch ein Anlass sein mit deinem alten Arbeitgeber noch einmal ins Gespräch zu kommen und Vertragsverbesserungen auszuhandeln. Wir haben aktuell in nahezu allen Branchen Fachkräftemangel, also nicht du musst dich verstecken...

marco.berlin

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« Antwort #9 am: 09.02.2019 13:17 »
Ach, und das mit dem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist nicht so eindeutig. Bei einem berechtigten Interesse wird ein Rechtsanspruch durchaus anerkannt. Berechtigtes Interesse kann mehrjährige Betriebszugehörigkeit und fehlende Leistungsbeurteilung sein.

tomk

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« Antwort #10 am: 09.02.2019 14:47 »
Ach, und das mit dem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist nicht so eindeutig. Bei einem berechtigten Interesse wird ein Rechtsanspruch durchaus anerkannt. Berechtigtes Interesse kann mehrjährige Betriebszugehörigkeit und fehlende Leistungsbeurteilung sein.

Ja klar, und dann verklage ich meinen aktuellen Arbeitgeber weil der das anders sieht als ein potentieller neuer AG? Ob dabei die Bewerbungsfristen einzuhalten sind?

Spid

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« Antwort #11 am: 09.02.2019 14:51 »
Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.

tomk

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« Antwort #12 am: 09.02.2019 15:05 »
Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.

Mit der Begründung der Bewerbungsfrist bei einem potentiellen Arbeitgeber? Na wenigstens brauche ich dann auf jeden Fall einen neuen Job.

Max

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« Antwort #13 am: 09.02.2019 15:12 »
Achsas, diese Sache wird überall anders gehandhabt.
Lege dein Abi bei und auch die vorhandenen Arbeitszeugnisse um Leute wie Marco.berlin möglichst zufriedenzustellen.
Ich habe es bei mehreren Behörden so erlebt, dass fehlende Arbeits und Schulzeugnisse keinen interessieren. Das wird bei Vertragsunterzeichnung mitgebracht, abgeheftet und fertig.

Spid

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« Antwort #14 am: 09.02.2019 15:17 »
Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.

Mit der Begründung der Bewerbungsfrist bei einem potentiellen Arbeitgeber? Na wenigstens brauche ich dann auf jeden Fall einen neuen Job.

Ach was. Mit welcher Begründung soll der AG denn kündigen?