Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fragen zu Bewerbung
achsas:
Hallo,
ich bin neu hier und möchte direkt eine Frage stellen :)
Ich möchte mich auf eine TVL13-Stelle bewerben.
In der Ausschreibung bin ich über zwei Punkte gestolpert:
- Die Anlagen sollen das Abiturzeugnis beinhalten. Ist das denn üblich, wenn die Stelle einen Masterabschluss verlangt?
- Arbeitszeugnisse sollen mitgeschickt werden, jedoch nicht älter als ein Jahr. Was bedeutet das? Nur ein Arbeitszeugnis aus dem letzten Jahr mitschicken? Ich befinde mich derzeit in einer Anstellung und habe die letzten zwei Jahre kein Arbeitszeugnis erhalten. Da mein Arbeitgeber auch nichts von meiner Bewerbung wissen soll, kann ich mir kein Zwischenzeugnis austellen lassen. Also gar kein Arbeitszeugnis mitschicken?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe :)
Spid:
Der TV-L trifft naheliegenderweise keine Regelung dazu.
achsas:
Hallo Spid. Weshalb "naheliegenderweise"?
Das Abiturzeugnis werde ich mitschicken, da gefordert (ich habe mich halt nur gewundert, dass ein solcher Nachweis überhaupt verlangt wird).
Bezüglich der Arbeitszeugnisse verstehe ich halt nicht so recht, wie es gemeint ist.
Spid:
§1 Abs. 1 TVG legt fest, welchen Inhalt Tarifverträge haben können. Entsprechend kann der TV-L den Sachverhalt nicht regeln. Ich halte es für naheliegend, daß der TV-L keine Regelungen zu Angelegenheiten enthält, die er nicht regeln darf.
marco.berlin:
Na was meinst du denn, wozu der neue „potentielle“ AG das Arbeitszeugnis sehen will? Wer sich auf eine 13er-Stelle bewirbt, sollte mal was von Bestenauslese gehört haben. Und nicht älter als ein Jahr, ja ist schwierig zu vermitteln, wenn man jedes ein neues will, aber was soll ein „fünf“ Jahre altes Zeugnis ausdrücken, außer was oder was du nicht vor fünf Jahren gemacht oder nicht gemacht hast. Ein aktuelles ist sinniger. Ohne Arbeitszeugnis wird das mit der Stelle nichts werden. Möglicherweise überstehst du nicht einmal die Vorauswahl. Denn kein Zeugnis, keine Punkte für die Note. Ich lade die Bewerber zwar ein, wenn rechnerisch noch eine Chance besteht, aber gibt es endgültig kein Zeugnis, dann war es das.
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