Autor Thema: Fragen zu Bewerbung  (Read 17715 times)

MoinMoin

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Antw:Fragen zu Bewerbung
« Antwort #15 am: 09.02.2019 15:27 »
@marco.berlin
Ein Zwischenzeugnis anfordern ist das eine, wenn der AG sagt, och ist mir zuviel Arbeit, ich sehe da keine Veranlassung und außerdem machen wir ja regelmäßig unsere Mitarbeitergespräche, als wozu soll ich mir da noch zusätzlich überflüssige Arbeit auf halsen.

Wenn Ihr also so etwas von einem potentiellen AN verlangt, dann verbaut ihr euch natürlich durch euren verbeamtenten-strikten-nach-Punkte-abarbeitendes-Vorgehen einiges an Potential.

Ach was. Mit welcher Begründung soll der AG denn kündigen?
Nicht kündigen, sondern nicht mehr fördern und seine Direktionsrecht zu deinem Nachteil verwenden. :'(

Spid

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« Antwort #16 am: 09.02.2019 15:37 »
Im Gegenzug stellt der AN das produktive Arbeiten ein, macht sich einen faulen Lenz und zieht den AG bei jeder sich bietenden Gelegenheit vors Arbeitsgericht - kostet ja nix.

MoinMoin

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« Antwort #17 am: 09.02.2019 15:50 »
Eben und bekommt eine Depression und macht einen auf Burn Out und entdeckt plötzlich, dass man ja auch noch 2 Wochen Bildungsurlaub machen kann und und und.....
Alles Dinge die den öD idR nicht die Bohne interessieren.

Spid

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« Antwort #18 am: 09.02.2019 16:01 »
Eben. Man hat seine Ruhe, gönnt sich regelmäßig einen kleinen Spaß vor Gericht - und wenn man was besseres findet, ist man weg. Alles ganz gefahrlos, weil im öD ohnehin keiner den Willen und den Schneid hat, die gesamte Bandbreite legaler Möglichkeiten zu nutzen, um einen loszuwerden.

marco.berlin

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« Antwort #19 am: 09.02.2019 16:58 »
@moinmoin... Hat sich wohl bis zu dir auch noch nicht rumgesprochen, dass nicht alle im ÖD Arbeitenden Beamte sind... ::)

Mir persönlich egal, wie der Themenersteller nun mit den Infos umgeht. Ich habe wiedergegeben, wie es in meiner Dienststelle gehandhabt wird. Ich habe ja auch darauf hingewiesen, wäre er der einzige Bewerber, dann würde ich mit einem fehlenden Zeugnis auch anders umgehen. Nur erklärt mir mal bitte, wenn ich eine Stelle/Planstelle habe, ich verbeamtete Bewerber, Tarifbeschäftigte und „freie“ Bewerber habe und letztere keine Arbeitszeugnisse vorlegen, auch nicht bis zum Bewerbungsgespräch, wie ich dann sinnvoll einer rechtssichere Bestenauswahl vornehmen soll? Ich bin gerne bereit auch dazu zu lernen.

Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun herraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.
« Last Edit: 09.02.2019 17:00 von marco.berlin »

achsas

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« Antwort #20 am: 09.02.2019 17:03 »
Ich danke euch sehr für eure Antworten. Es ist sehr interessant zu sehen, dass derlei doch unterschiedlich gehandhabt wird.

Ich werde nun Abizeugnis und älteres Arbeitszeugnis beilegen und im Anschreiben kurz erwähnen, dass ich aufgrund der vertraulichen Stellensuche kein aktuelles Arbeitszeugnis beilegen kann.

Da fällt mir noch etwas ein. Für Bewerber aus dem ÖD heraus soll eine Einverständniserklärung über Einsicht in die Personalakte beigefügt werden. Ich werde das natürlich auch machen (habe auch nichts zu verbergen).
Aber nur der Interesse halber: Wird die Personalakte schon nach Eingang der Bewerbung geprüft oder erst wenn der Kanditat auch zum VG eingeladen wird? Oder erst vor Vertragsunterzeichnung? Oder gar nicht?

achsas

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« Antwort #21 am: 09.02.2019 17:08 »
Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun herraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.

Gibt es dafür nicht die Probezeit? So dass der Kandidat bei schlechtem Arbeitszeugnis bzw. Nichterfüllen der Vorraussetzungen wieder gekündigt werden kann?

Ansonsten muss das Arbeitszeugnis ja nicht erst nach dem Ausscheiden aus dem alten Job geschrieben werden. Nach Job-Zusage kann der Arbeitnehmer es anfordern (der Arbeitgeber ist verpflichtet es in angemessener Zeit auszustellen) und bei Arbeitsantritt legt man es dann vor.

In meinem Bekanntenkreis (größtenteils nicht ÖD) gibt es auch unterschiedliche Meinungen, wobei es in der freien Wirtschaft wohl nicht unüblich ist, sich ohne aktuelles Arbeitszeugnis zu bewerben. Eben aus dem Grund, es sich mit dem aktuellen Arbeitgeber nicht zu verscherzen.

marco.berlin

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« Antwort #22 am: 09.02.2019 17:34 »
Das ist richtig, entscheidend ist am Ende die Probezeit. Nur überleg mal kurz, alle haben eine aktuelle Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis, nur du nicht. Warum sollte ich mich jetzt für dich entscheiden und auf dein Zeugnis warten? Wenn du besonders überzeugst, vielleicht. Wenn es aber ohnehin denkbar knapp wäre, dann würde ich nicht warten. Die Bewerberlage ist im Moment so knapp, dass in den wenigsten Fällen der AG hier groß auf Zuarbeit warten wird/kann und dadurch weitere Bewerber wegen der langen Bewerbungsdauer abspringen.

Probier es, vielleicht klappt es ja. Ich drück die Daumen und das meine ich durchaus ernst.

Ach, und das mit dem ohne Zeugnis in der freien Wirtschaft bewerben, da ist eben der ÖD wieder die Ausnahme zur Regel. Soll mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich die „Bestenauslese“ ohne Zeugnis machen soll. Das ist nämlich die Besonderheit... (eine, von vielen weiteren  ;D)
« Last Edit: 09.02.2019 17:37 von marco.berlin »

achsas

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« Antwort #23 am: 09.02.2019 17:51 »
Ja, deine Gründe sind durchaus nachvollziehbar und das Argument, dass andere Bewerber ein Zeugnis mitschicken und dadurch einen Vorteil haben, sicherlich nicht von der Hand zu weisen.

Tagelöhner

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« Antwort #24 am: 09.02.2019 18:27 »
@ marco.berlin

Bitte nicht persönlich nehmen: Dann mach mal Deine "Bestenauslese" anhand der heutigen Arbeitszeugnisse, die nachweislich immer mehr an Wert und Aussagekraft verlieren. Gerade in der freien Wirtschaft ist es nicht unüblich, dass das Zeugnis vom Mitarbeiter selber geschrieben, vom Chef kurz abgesegnet und anschließend von der Personalabteilung unterschrieben wird.

Bei zu guten Zeugnissen, muss man schon das vor allem im öffentlichen Dienst verbreitete "Wegloben" von unliebsamen Mitarbeitern im Hinterkopf haben.

Darüber hinaus kann es auch immer sein, dass ein guter Mitarbeiter nur ein durchschnittliches Zeugnis erhält, weil sich der/die Vorgesetzte etwas gekränkt fühlt und wegen der zusätzlichen lästigen Arbeit verärgert ist. Zudem muss dem sich anbahnenden Verlust eines guten Mitarbeiters ja nicht auch noch Vorschub geleistet werden.

Arbeitszeugnisse können eine sehr zweischneidige Angelegenheit sein und sind in jedem Fall nicht immer für bare Münze zu nehmen. Ich kann da selber ein Lied von singen, wenn ich an mein letztes Arbeitszeugnis denke, bei dem die Behörde gewaltig zurückrudern musste, nachdem ich einige Fakten auf den Tisch gelegt habe. Daher liegen mir jetzt auch zwei "gültige" Zeugnisse vor, da das alte Zeugnis niemals zurückgefordert wurde.
« Last Edit: 09.02.2019 18:40 von Tagelöhner »

marco.berlin

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« Antwort #25 am: 09.02.2019 18:45 »
Das Arbeitszeugnisse zweischneidig sind, ist mir schon klar und auch im öffentlichen Dienst hab ich schon erlebt, dass Mitarbeiter ihr Zeugnis selber schreiben. Ändert nur alles nichts daran, dass Beurteilungen und Zeugnisse bei der Auswahl hier wesentlich sind. Da müsste sich nicht nur die Haltung der Auswählenden, sondern noch vielmehr ändern. Vielleicht lohnt sich da auch mal der vorsichtige Blick ins Grundgesetz... „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Die Auswahlentscheidung ist also nicht der „Beliebigkeit“ wie in der freien Wirtschaft unterworfen, sondern an fest bestimmten Kriterien zu orientieren... Mag ja durchaus Dienststellen geben, die da „großzügiger“ in der Auslegung sind.


Spid

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« Antwort #26 am: 09.02.2019 18:55 »
Was ist denn beliebiger als die Meinung eines unbekannten Dritten?

tomk

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« Antwort #27 am: 09.02.2019 19:00 »
Soll mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich die „Bestenauslese“ ohne Zeugnis machen soll.

Die Bestenauslese anhand von Arbeitszeugnissen machen zu wollen halte ich Aufgrund meiner Erfahrung mit dem Weg wie diese erstellt werden doch für sehr gewagt. Just saying...

marco.berlin

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« Antwort #28 am: 09.02.2019 19:10 »
Die wird ja auch nicht nur damit getroffen, ich möchte bei unbekannten Bewerbern schon noch ein Gespräch.

@Spid... Mit Beliebigkeit meinte ich, wahrscheinlich nicht optimal formuliert, dass die Wirtschaft einen größeren Entscheidungsspielraum haben dürfte. Sicherlich auch mal dort kleiner, wenn es einen funktionierenden Betriebsrat gibt.

tomk

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« Antwort #29 am: 10.02.2019 00:13 »
Die wird ja auch nicht nur damit getroffen, ich möchte bei unbekannten Bewerbern schon noch ein Gespräch.

Ich halte sie für gänzlich ungeeignet. Das amerikanische System mit Referenzen halte ich persönlich für besser geeignet verwertbare Informationen zu bekommen.