Autor Thema: Fragen zu Bewerbung  (Read 27912 times)

MoinMoin

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Antw:Fragen zu Bewerbung
« Antwort #30 am: 10.02.2019 09:47 »
weil im öD ohnehin keiner den Willen und den Schneid hat, die gesamte Bandbreite legaler Möglichkeiten zu nutzen, um einen loszuwerden.
Leider gilte auch folgendes:
 weil im öD ohnehin keiner den Willen und den Schneid hat, die gesamte Bandbreite legaler Möglichkeiten zu nutzen, um einen zu halten :-\

MoinMoin

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« Antwort #31 am: 10.02.2019 10:23 »
@moinmoin... Hat sich wohl bis zu dir auch noch nicht rumgesprochen, dass nicht alle im ÖD Arbeitenden Beamte sind... ::)
Nun denn, habe ich das irgendwo behauptet? Ich spreche von einer beamtenlastigen Vorgehensweise, die im Tarifsystem nicht notwendig ist.
Zitat
Nur erklärt mir mal bitte, wenn ich eine Stelle/Planstelle habe, ich verbeamtete Bewerber, Tarifbeschäftigte und „freie“ Bewerber habe und letztere keine Arbeitszeugnisse vorlegen, auch nicht bis zum Bewerbungsgespräch, wie ich dann sinnvoll einer rechtssichere Bestenauswahl vornehmen soll? Ich bin gerne bereit auch dazu zu lernen.
Zunächst einmal sollte man unterscheiden können, ob es eine Mischbewerbung ist, als wenn auch Beamte zur Bewerbung zugelassen sind, dann kann ich Formalismen wie "rechtssichere Bestenauswahl" verstehen, da die Beamten ja zur Konkurrentenklage neigen.
Wenn es eine reine Tarifstelle ist, dann musst du mir bitte erklären wodurch eine Rechtssicherheit gefährdet wird, wenn die Fachseite(zukünftigen Mitarbeiter/Vorgesetzten) im Bewerbungsgespräch sitzen und nach einem strukturiertem Vorstellungsgespräch einen Kandidaten als am geeignetsten festlegen.
Zitat
Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun heraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.
Alleine das du "Entscheider" bist, zeigt doch wie weit ab ihr da vom notwendigen Vorgehen im Angestelltenbereich ist. Natürlich kann die Verwaltung vor dem Vorstellungsgespräch eine Vorauswahl anhand von "objektiven" Kriterien machen. Aber solange man nicht offensichtlich nach Nasenfaktor geht, ist das grundgesetzliche Recht nicht berührt.

Warum sollte ich mich jetzt für dich entscheiden und auf dein Zeugnis warten? Wenn du besonders überzeugst, vielleicht. Wenn es aber ohnehin denkbar knapp wäre, dann würde ich nicht warten. Die Bewerberlage ist im Moment so knapp, dass in den wenigsten Fällen der AG hier groß auf Zuarbeit warten wird/kann und dadurch weitere Bewerber wegen der langen Bewerbungsdauer abspringen.
Wieso musst du auf das Zeugnis warten? Hier bist du ja wieder voller unnötigen Sperren.
Interessanter Bewerber, zum Gespräch eingeladen anhand der (nicht vollständig mit Stempel versehenen) Papierlage, als Bester aus dem Vorstellungsgespräch herausgekommen, Sieger und das ganz ist rechtssicher, fair und mit dem Grundgesetz vereinbar. Dann macht man die Zusage und der neue Mitarbeiter kündigt, bekommt seine Papiere und reicht sie ein. Wenn es eine Lügengeschichte ist, dann fliegt er in der Probezeit raus und man ruft Kandidat 2-x an oder schreibt neu aus.
Ein vorab Aussperren aus diesem Verfahren, nur weil jemand NICHT ein frisches -kleiner einem Jahr - altes Zeugnis vorweisen kann, ist nach meinem empfinden genau das, was du eigentlich verhindern willst. Es ist ein  fehlerhafte Bestenauslese und es wird jemanden den Zugang zum öD verwehrt, aus Gründen die er nicht persönlich zu vertreten hat. Dann müsste der Gesetzgeber eine jährliche Zwischenzeugnispflicht einführen.

Zitat
Soll mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich die „Bestenauslese“ ohne Zeugnis machen soll. Das ist nämlich die Besonderheit... (eine, von vielen weiteren  ;D)
1. Es gibt ein Zeugnis, nur eben keines vom letzten Arbeitgeber, aber eine Beschreibung dessen was er beim aktuellen AG macht (wenn das im Anschreiben fehlt, dann kann man die Person getrost aussortieren), aber eben ohne Stempel und Unterschrift des AG (und das scheint dir als öDler ja wichtiger zu sein als einen guten Mitarbeiter zu finden).
2. Somit das Mittel der Wahl ist: strukturiertes Vorstellungsgespräch unter Einbeziehung der Fachseite.

Bitte erkläre mir warum so ein vorgehen im Angestellten Bereich nicht rechtssicher wäre bzw. welches Recht gebrochen werden würde, wenn man jemanden ohne letztes Zeugnis vom AG einstellen würde.

Ich höre bei dir raus, dass du einen nicht studierten niemals auf eine E13 Stelle einladen würdest, weil er kein Diplom/Master hat, obwohl er möglicherweise der beste Kandidat wäre, andere aber nach Papierlage im "vorgehen" würden (also wie bei Beamteneinstellungen Entscheidung rein Beurteilungslage).

Max

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« Antwort #32 am: 10.02.2019 11:18 »
Ich finde das Vorgehen bei Marco.berlin auch komisch. Wer macht denn Angestelltenauswahl nach Aktenlage? Bei uns verwaltet die Personalabteilung die Bewerbungen (z. B. erstellen von Übersichtstabellen der Bewerber), aber eine Entscheidungskompetenz liegt dort nicht, was auch sinnvoll ist,  da dort die nötige Kompetenz zur Beurteilung der Qualität der Bewerber fehlt. Dafür sind die Führungskräfte zuständig und die sind auf der Suche nach den Besten und nicht denjenigen die brav jede Formalie abgehakt haben.
Die Objektivität und Vergleichbarkeit von Arbeitszeugnissen geht sowieso gegen 0. Da ist das persönliche Fachgespräch sehr viel geeigneter.

MoinMoin

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« Antwort #33 am: 10.02.2019 11:31 »
Ich finde das Vorgehen bei Marco.berlin auch komisch. Wer macht denn Angestelltenauswahl nach Aktenlage?
Mehr als man denkt.
Ich habe es auch schon erlebt, das bei der Einstellungen einer IT Fachkraft kein IT Kundiger beim Bewerbungsgespräch zugelassen wurde.
Aber trotzdem glaubten diese Beamten, sie würden eine Bestenauslese machen  ;D ??? :o

was_guckst_du

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« Antwort #34 am: 11.02.2019 08:12 »
Und nicht älter als ein Jahr, ja ist schwierig zu vermitteln, wenn man jedes ein neues will, aber was soll ein „fünf“ Jahre altes Zeugnis ausdrücken, außer was oder was du nicht vor fünf Jahren gemacht oder nicht gemacht hast.
1.) Man hat idR keine Anrecht auf ein Zwischenzeugnis! Ob das die Beamten wissen?
2.) Gerade bei E13er Stellen kann es sehr wohl sehr wichtig sein (insbesondere wenn man als sonstiger Beschäftigter gelten will) was man die letzten 10 Jahre für Tätigkeiten gemacht hat, denn in solchen Tätigkeiten ist ja gerade das breite Wissen oftmals notwendig. Ich persönlich profitiere noch heute aktiv in meiner täglichen Arbeit von Erfahrungen aus meinen (komplett anderes Berufsumfeld als jetzt) Erfahrungen/Tätigkeiten die ich in der letzten Dekade gemacht habe. (obwohl ich ITler bin)

...IT-ler machen Personalauswahl?...die können doch nur 0 und 1 unterscheiden... :P
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

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« Antwort #35 am: 11.02.2019 08:14 »
...IT-ler machen Personalauswahl?...die können doch nur 0 und 1 unterscheiden... :P
Tja, bist halt nicht auf der Höhe der Zeit. Fuzzylogik habe selbst ich im Studium gehabt und das ist schon Dekaden her. ;D

Finanzer

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« Antwort #36 am: 11.02.2019 11:02 »
Naja, die Nullen unter den Bewerbern zu erkennen ist schon eine wichtige Fähigkeit :-D

MoinMoin

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« Antwort #37 am: 11.02.2019 12:36 »
Naja, die Nullen unter den Bewerbern zu erkennen ist schon eine wichtige Fähigkeit :-D
Bleibt die Frage ob 0 oder Null das ist ja auch schone eine meilenweiter Unterschied.

was_guckst_du

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« Antwort #38 am: 11.02.2019 12:47 »
...zumal jede 1 auf ihre 0en angewiesen ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

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