Autor Thema: Zukunft der Anforderung "Mitgliedschaft Kirche"  (Read 2971 times)

Pelzo

  • Gast
Hallo,

immer wieder lese ich, dass Kirchen oder kirchliche Einrichtungen die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche verlangen.

Z.B.:

Evangelische Kirchengemeinde Waiblingen, Hausmeister
Evang. Gesamtkirchengemeinde Sindelfingen, Hausmeister
Kath. Gesamtkirchengemeinde Heilbronn, Buchhalter
Kath. Verwaltungszentrum Göppingen-Geislingen, Sachbearbeiter Immobilien

Hat diese Forderung eine Zukunft? Oder ist es finanziell risikoreich geworden, diese Anforderung zu stellen?

Spid

  • Gast
Antw:Zukunft der Anforderung "Mitgliedschaft Kirche"
« Antwort #1 am: 08.02.2019 19:53 »
Ja. Nein.

Kat

  • Gast
Antw:Zukunft der Anforderung "Mitgliedschaft Kirche"
« Antwort #2 am: 11.02.2019 06:34 »
Was für eine Frage. Man ist seinem Arbeitgeber zu Loyalität verpflichtet und kann wohl kaum loyal sein, wenn man nicht Mitglied der Kirche ist, wenn man für die Kirche arbeitet.

Pham Nuwen

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 71
Antw:Zukunft der Anforderung "Mitgliedschaft Kirche"
« Antwort #3 am: 11.02.2019 09:14 »
Hat diese Forderung eine Zukunft? Oder ist es finanziell risikoreich geworden, diese Anforderung zu stellen?

Ja, mit Einschränkungen.

In der Vergangenheit wiesen bereits Urteile in die Richtung, dass diese Form der Loyalität vor allem (noch) in Kernbereichen des kirchlichen Auftrages verlangt werden kann – worunter normale Hausmeister-Tätigkeiten jedoch nicht fallen. Nichtdestotrotz können aktuell noch Verstöße gegen die Loyalität (Kirchenaustritt, Scheidung etc.) zu einer Entlassung führen. Dieser sogenannte "Dritte Weg" im Arbeitsrecht wurde über lange Jahre etabliert und auch wenn er mittlerweile gesellschaftlich weniger akzeptiert wird, sind die Juristen der kirchlichen Arbeitgeber fit genug, das kirchliche Arbeitsrecht im Fall der Fälle konsequent und erfolgreich anzuwenden.

Nein, falls damit Klagen gemeint sind. Und nein, falls damit mangelnde personelle Ressourcen gemeint sind. Verbunden mit dem demographischen Wandel schrumpft die zahl der Christen in Deutschland bis spätestens 2030 auf unter 50%. Diese Zäsur bedingt sowohl weniger zu betreuende Gläubige, als auch dramatisch weniger  Einnahmen der Kirchensteuer. Da in jedem kirchlichen Haushalt die Personalkosten mit Abstand der größte Posten sind, gilt es nun 1 und 1 zusammenzuzählen ...

DiVO

  • Gast
Antw:Zukunft der Anforderung "Mitgliedschaft Kirche"
« Antwort #4 am: 11.02.2019 15:42 »
Die Kirchen haben ihre eigenen Loyalitätsrichtlinien in den vergangen Jahren auch auf Grund diverser Gerichtsurteile gelockert. Zum einen finden sich nun in der Regel in Ausschreibungen Sätze wie "Mitgliedschaft in einer der ACK angehörigen Kirchen wünschenswert". Die Mitgliedschaft als Vorraussetzung wird kaum mehr ausgeschrieben, um eventuellen Klagen vorzubeugen.

In den Loyalitätsrichtlinien der ELKB werden auch explizit Berufe aufgeführt, bei denen bei den Bewerbern keine Überprüfung der Konfession stattfinden muss. Lediglich die Dienstnehmer, die direkt mit der Verkündigung beauftragt sind müssen die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche nachweisen.

In einigen Regionen sind manche Stellen (päd. Personal) auch gar nicht mehr zu besetzen, wenn z.B. konfessionslose oder Muslime nicht berücksichtigt werden. Von daher wird diese Regel immer weiter aufgeweicht werden.