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Berechnung Zeitanteile

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MoinMoin:
Wenn man für Arbeitsvorgänge die Zeitanteile ermittelt und das auf Arbeitstage umrechnet, dann wird doch der prozentuale Anteil abzüglich Urlaub gerechnet.
Beispiel: Jahresarbeitstage 250
abzgl. 30 Tage Urlaub = 22
Wenn man eine AV mit Umfang 22 Tage hat, dann sind dies 10% und nicht 8,8%
Richtig?

Spid:
Es ist eher unüblich, Zeitanteile auf Arbeitstage umzurechnen. Sollte man das aber tun, so wäre auf die regelmäßig geschuldete Arbeitszeit abzustellen und die Zahl der Urlaubstage aus den Soll-Arbeitstagen herauszurechnen.

MoinMoin:
Die Umrechnung auf Arbeitstage habe ich nur aus Vereinfachungsgründen gewählt.
Ergänzungsfrage:
Wenn jemand im Personalrat ist und mit 10% seiner Zeit freigestellt ist, würde man diese Zeit ebenfalls abrechnen?
Das könnte ja dazu führen, das die Anteile (sL o.ä.) sich verschieben und man in dieser Zeit der PR Tätigkeit einer höheren EG zuzuordnen wäre?

Spid:
Nein. Wenn ich den Umfang der Gesamttätigkeit reduziere, bleiben die Zeitanteile gleich.

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 11.02.2019 09:36 ---Nein. Wenn ich den Umfang der Gesamttätigkeit reduziere, bleiben die Zeitanteile gleich.

--- End quote ---
Aber doch nicht, wenn ich den nominalen Zeitanteile eines AV reduziere, da ja ein Teil der Arbeitszeit von PR Tätigkeit geschluckt wird.

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