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Berechnung Zeitanteile
Sjuda:
Die PR-Tätigkeit bleibt in diesem Zusammenhang unberücksichtigt. Die Zeitanteile beziehen sich weiterhin auf die nicht freigestellte Arbeitszeit. Es mag sein, dass ein AV effektiv (z. B. bezogen auf eine 40h-Woche) nun mit 50% nicht mehr 20, sondern 18 Zeitstunden entspricht, es bleibt aber bei dem für die Eingruppierung maßgeblichen 50% Anteil an der (nach Freistellung verbliebenen) Arbeitszeit.
Spid:
--- Zitat von: MoinMoin am 11.02.2019 09:59 ---
--- Zitat von: Spid am 11.02.2019 09:36 ---Nein. Wenn ich den Umfang der Gesamttätigkeit reduziere, bleiben die Zeitanteile gleich.
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Aber doch nicht, wenn ich den nominalen Zeitanteile eines AV reduziere, da ja ein Teil der Arbeitszeit von PR Tätigkeit geschluckt wird.
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Das PR-Mitglied wird ja nicht von einem AV, sondern von seiner Tätigkeit teilweise freigestellt. Es ist also hinsichtlich der Zeitanteile so, als würde lediglich die Arbeitszeit reduziert werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 11.02.2019 10:28 ---Das PR-Mitglied wird ja nicht von einem AV, sondern von seiner Tätigkeit teilweise freigestellt. Es ist also hinsichtlich der Zeitanteile so, als würde lediglich die Arbeitszeit reduziert werden.
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Schon verstanden. Aber es ist ja nicht unbedingt so, das linear von allen AVs die Tätigkeiten gleichmäßig reduziert wird. Sondern das sich die Schwerpunkte der AVs verschiebt.
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