Autor Thema: Berechnung Zeitanteile  (Read 3942 times)

MoinMoin

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Berechnung Zeitanteile
« am: 09.02.2019 10:11 »
Wenn man für Arbeitsvorgänge die Zeitanteile ermittelt und das auf Arbeitstage umrechnet, dann wird doch der prozentuale Anteil abzüglich Urlaub gerechnet.
Beispiel: Jahresarbeitstage 250
abzgl. 30 Tage Urlaub = 22
Wenn man eine AV mit Umfang 22 Tage hat, dann sind dies 10% und nicht 8,8%
Richtig?

Spid

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Antw:Berechnung Zeitanteile
« Antwort #1 am: 09.02.2019 10:37 »
Es ist eher unüblich, Zeitanteile auf Arbeitstage umzurechnen. Sollte man das aber tun, so wäre auf die regelmäßig geschuldete Arbeitszeit abzustellen und die Zahl der Urlaubstage aus den Soll-Arbeitstagen herauszurechnen.

MoinMoin

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Antw:Berechnung Zeitanteile
« Antwort #2 am: 11.02.2019 09:32 »
Die Umrechnung auf Arbeitstage habe ich nur aus Vereinfachungsgründen gewählt.
Ergänzungsfrage:
Wenn jemand im Personalrat ist und mit 10% seiner Zeit freigestellt ist, würde man diese Zeit ebenfalls abrechnen?
Das könnte ja dazu führen, das die Anteile (sL o.ä.) sich verschieben und man in dieser Zeit der PR Tätigkeit einer höheren EG zuzuordnen wäre?

Spid

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Antw:Berechnung Zeitanteile
« Antwort #3 am: 11.02.2019 09:36 »
Nein. Wenn ich den Umfang der Gesamttätigkeit reduziere, bleiben die Zeitanteile gleich.

MoinMoin

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Antw:Berechnung Zeitanteile
« Antwort #4 am: 11.02.2019 09:59 »
Nein. Wenn ich den Umfang der Gesamttätigkeit reduziere, bleiben die Zeitanteile gleich.
Aber doch nicht, wenn ich den nominalen Zeitanteile eines AV reduziere, da ja ein Teil der Arbeitszeit von PR Tätigkeit geschluckt wird.

Sjuda

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Antw:Berechnung Zeitanteile
« Antwort #5 am: 11.02.2019 10:23 »
Die PR-Tätigkeit bleibt in diesem Zusammenhang unberücksichtigt. Die Zeitanteile beziehen sich weiterhin auf die nicht freigestellte Arbeitszeit. Es mag sein, dass ein AV effektiv (z. B. bezogen auf eine 40h-Woche) nun mit 50% nicht mehr 20, sondern 18 Zeitstunden entspricht, es bleibt aber bei dem für die Eingruppierung maßgeblichen 50% Anteil an der (nach Freistellung verbliebenen) Arbeitszeit.
« Last Edit: 11.02.2019 10:26 von Sjuda »

Spid

  • Gast
Antw:Berechnung Zeitanteile
« Antwort #6 am: 11.02.2019 10:28 »
Nein. Wenn ich den Umfang der Gesamttätigkeit reduziere, bleiben die Zeitanteile gleich.
Aber doch nicht, wenn ich den nominalen Zeitanteile eines AV reduziere, da ja ein Teil der Arbeitszeit von PR Tätigkeit geschluckt wird.

Das PR-Mitglied wird ja nicht von einem AV, sondern von seiner Tätigkeit teilweise freigestellt. Es ist also hinsichtlich der Zeitanteile so, als würde lediglich die Arbeitszeit reduziert werden.

MoinMoin

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Antw:Berechnung Zeitanteile
« Antwort #7 am: 11.02.2019 12:32 »
Das PR-Mitglied wird ja nicht von einem AV, sondern von seiner Tätigkeit teilweise freigestellt. Es ist also hinsichtlich der Zeitanteile so, als würde lediglich die Arbeitszeit reduziert werden.
Schon verstanden. Aber es ist ja nicht unbedingt so, das linear von allen AVs die Tätigkeiten gleichmäßig reduziert wird. Sondern das sich die Schwerpunkte der AVs verschiebt.