Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Rechte einer K.d.ö.Rechts

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AJS:
Ich bin Angestellter in einer Körperschaft d.ö.Rechts, einer Hochschule. Die Hochschule unterliegt dem Tarifrecht des Landes Hessen. Meine Frage: Darf eine Verwaltungsleitung eigenmächtig den bestehenden Tarifvertrag einschränken, d.h. nicht vollumfänglich anwenden, oder muss man das als Rechtsbruch und Eingriff in die Tarifautonomie sehen? Schließlich sind die Tarifpartner mit dem vollständigen Tarifvertrag übereingekommen und nicht mit einem eingeschränkten.

Spid:
Liegt beiderseitige Tarifbindung vor?

AJS:
Soweit mir bekannt ist, ja

Spid:
Falls beiderseitige Tarifbindung tatsächlich vorliegt, dann gilt der Tarifvertrag für das jeweilige arbeitsverhältnis unmittelbar.

MoinMoin:

--- Zitat von: AJS am 11.02.2019 07:44 ---Soweit mir bekannt ist, ja

--- End quote ---
Nur zur Sicherheit: Du bist in der entsprechenden Gewerkschaft und es ist dir nicht 100% klar, ob dein AG (bzw. dessen Vertretung) auch den Tarifvertrag unterschrieben hat.

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