Autor Thema: Rechte einer K.d.ö.Rechts  (Read 6890 times)

Spid

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Antw:Rechte einer K.d.ö.Rechts
« Antwort #15 am: 11.02.2019 09:19 »
Ja. Wie oben erläutert, bedarf es dazu Deiner Mitgliedschaft in einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften.

AJS

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Antw:Rechte einer K.d.ö.Rechts
« Antwort #16 am: 11.02.2019 09:25 »
Meine Tätigkeit ist nach E11 bewertet, aber in der Realität enthält sie regelmäßig und mit hohem Anteil Aufgaben, die min in eine E13 fallen (z.B. Projektmanagement, Erstellung strategischer Papiere für die Hochschule, eigenständige Entwicklung neuer Projekte, usw.).
Eine entsprechende Höhergruppierung wird abgelehnt mit der Begründung, dass ich keine wissenschaftliche Hochschulbildung habe, die Eingruppierung als sonstige MA wird konsequent, hochschulweit für alle Kollegen abgelehnt. Besonders ärgerlich finde ich das, weil ich vor meiner Zeit an der Hochschule bereits in einem anderen Bereich des öffentlichen Dienstes angestellt war und dort eben eine höhere Eingruppierung hatte.
In meinem Berufsfeld gibt es bundesweit rund 2.500 Leute, die diese Aufgabe haben. Ich bin in einer Art Berufsverband organisiert. Und von dort habe ich die Info, dass bei den rund 1.000 Kollegen vlt. 10-20 dabei sind, die ebenfalls mit E11 "abgespeist" werden, alle anderen haben E13 oder höher.

Spid

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Antw:Rechte einer K.d.ö.Rechts
« Antwort #17 am: 11.02.2019 09:31 »
Liegt dieser Anteil bei mindestens 50%? Und handelt es sich um die auszuübende Tätigkeit?

Lars73

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Antw:Rechte einer K.d.ö.Rechts
« Antwort #18 am: 11.02.2019 09:36 »
"Besonders ärgerlich finde ich das, weil ich vor meiner Zeit an der Hochschule bereits in einem anderen Bereich des öffentlichen Dienstes angestellt war und dort eben eine höhere Eingruppierung hatte."

Warum bist du dann an die Hochschule gewechselt.

"E13 fallen (z.B. Projektmanagement, Erstellung strategischer Papiere für die Hochschule, eigenständige Entwicklung neuer Projekte, usw.)"

Ob das alles E13 ist... Offen gesagt werden häufig Personen mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss in die E13 eingruppiert ohne das diese wirklich entsprechende Aufgaben haben. Das Argument der Eingruppierung anderer Beschäftigter an anderen Hochschulen würde vorm Arbeitsgericht nicht tragen.

Was spricht denn aus Sicht der Hochschule gegen E12?

AJS

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Antw:Rechte einer K.d.ö.Rechts
« Antwort #19 am: 11.02.2019 09:43 »
Na ja, ist bei mir besonders. Meine direkte Vorbeschäftigung war die eines Geschäftsführers einer GmbH. Aus gesundheitlichen Gründen konnte ich das nicht mehr machen. Da für mich zur damaligen Zeit völlig unklar war, inwieweit ich wieder belastbar sein würde, habe ich mich auf diesen Vertrag "eingelassen".

Die auszuübende Tätigkeit wird relativ grob beschrieben. Theoretisch kann das sicher auch in eine E11 fallen. In der Realiität gehen meine Aufgaben aber darüber hinaus, wie eben genannt. Hinzu kommt, dass ich Aufgaben habe, die zuvor ein Kollege erledigt hat, der unter E13 eingruppiert war (nun aber die Hochschule verlassen hat).

AJS

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Antw:Rechte einer K.d.ö.Rechts
« Antwort #20 am: 11.02.2019 09:44 »
Der Anteil liegt sicher über 50%.

Organisator

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Antw:Rechte einer K.d.ö.Rechts
« Antwort #21 am: 11.02.2019 09:55 »
Die auszuübende Tätigkeit wird relativ grob beschrieben. Theoretisch kann das sicher auch in eine E11 fallen. In der Realiität gehen meine Aufgaben aber darüber hinaus, wie eben genannt.

Na dann ist ja aus Sicht des Arbeitgebers nichts weiter zu veranlassen. E11-Tätigkeiten übertragen, E11 bezahlt. Jetzt läge es zunächst an Dir, auf eine Angleichung der TD hinsichtlich auszuüben / ausgeübt hinzuwirken.

Hinzu kommt, dass ich Aufgaben habe, die zuvor ein Kollege erledigt hat, der unter E13 eingruppiert war (nun aber die Hochschule verlassen hat).

Nachvollziehbar ärgerlich, tarifrechtlich egal (da Du wahrscheinlich nur seine ausgeübten, aber nicht die auszuübenden Tätigkeiten kennst). Ich würde mal versuchen, mir die TD des Kollegen zu besorgen und mit Deiner zu vergleichen.