Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Rechte einer K.d.ö.Rechts

<< < (5/5)

AJS:
Der Anteil liegt sicher über 50%.

Organisator:

--- Zitat von: AJS am 11.02.2019 09:43 ---Die auszuübende Tätigkeit wird relativ grob beschrieben. Theoretisch kann das sicher auch in eine E11 fallen. In der Realiität gehen meine Aufgaben aber darüber hinaus, wie eben genannt.

--- End quote ---

Na dann ist ja aus Sicht des Arbeitgebers nichts weiter zu veranlassen. E11-Tätigkeiten übertragen, E11 bezahlt. Jetzt läge es zunächst an Dir, auf eine Angleichung der TD hinsichtlich auszuüben / ausgeübt hinzuwirken.


--- Zitat von: AJS am 11.02.2019 09:43 --- Hinzu kommt, dass ich Aufgaben habe, die zuvor ein Kollege erledigt hat, der unter E13 eingruppiert war (nun aber die Hochschule verlassen hat).
--- End quote ---

Nachvollziehbar ärgerlich, tarifrechtlich egal (da Du wahrscheinlich nur seine ausgeübten, aber nicht die auszuübenden Tätigkeiten kennst). Ich würde mal versuchen, mir die TD des Kollegen zu besorgen und mit Deiner zu vergleichen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version