Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Rechte einer K.d.ö.Rechts

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Lars73:
Der Tarifvertrag in Hessen wurde zwischen dem Land und den Gewerkschaften geschlossen. Die Anwendung für eigenständige Körperschaften ist da alles andere als automatisch.Einige Hochschulen in Hessen haben eigene Tarifverträge.
Du bist Gewerkschaftsmitglied?
Bzw. im Arbeitsvertrag steht was zur Anwendung von Tarifverträgen?

Um was für Regelungen geht es und welche Beschäftigtengruppen? Nicht alles fällt unter dem Tarifvertrag.

AJS:
Meinen Arbeitsvertrag muss ich mir nochmal ansehen, ob das etwas zu dem TVH steht.
Konkret geht es um die Eingruppierung. Ich habe ein "altes" FH-Diplom, aber mein Arbeitsbereich ist so, dass ich permanent Aufgaben ausführe, die normalerweise mit TVH E13 dotiert werden müssten. Nun gibt es bei der Eingruppierung ja die Möglichkeit, eine entsprechende Qualifikation entweder durch einen wissenschaftlichen Abschluss (Master oder Uni Diplom) nachzuweisen oder aber durch einschlägige Erfahrung und Kenntnisse auf dem entsprechenden Gebiet. Und genau hier lehnt die Hochschule grundsätzlich ab, nach diesem Nachweis eine Eingruppierung vorzunehmen. Meiner Meinung nach darf sie das nicht, weil diese Möglichkeit gemäß TVH besteht.

Spid:
Es geht also - jetzt mal losgelöst von der Tarifbindung - um den "sonstigen Beschäftigten". Die Rechtsprechung des BAG hat an den Status des "sonstigen Beschäftigten" sehr hohe Hürden geknüpft.

MoinMoin:
Was sagt denn deine Gewerkschaft dazu?

Ansonsten gilt wie immer: Da hilft nur der Weg über die Eingruppierungsfeststellungsklage.

Lars73:
Die Durchsetzung der Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter gegen dem Willen des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht ist sehr schwer. Der Arbeitgeber gruppiert in E12 ein? Was sagt der Personalrat?

Du bist keine wissenschaftliche Hilfskraft und keine Lehrbeauftragter?

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