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Falsche Eingruppierung / Nachträgliche Höhergruppierung?

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TB251:
Hallo zusammen  :)

Eines vorneweg: Dieser Fall betrifft nicht mich, sondern meine Frau.
Diese ist seit 2012 als Kinderpflegerin/Erzieherin in einem örtlichen Kindergarten in Bayern angestellt.
Vormittags ist sie als Kinderpflegerin, Nachmittag als Erzieherin und Gruppenleitung tätig.

Jetzt haben wir im Dezember Nachwuchs bekommen. Beim zusammensuchen der Unterlagen fürs Elterngeld ist mir bei ihren Gehaltsabrechnung folgendes aufgefallen. Sie wurde seit Aufnahme ihrer Tätigkeit (2012) nach EG S4 bezahlt. Dies ist üblich für Kinderpflegerinen, deren Tätigkeit sie auch vormittags ausführt.
Nachmittags, als Erzieherin und Gruppenleitung sollte sie meiner Meinung nach in die S8a oder S8b eingruppiert und entsprechend dieser bezahlt werden. Sehe ich so richtig, oder?

Was könnte man hier machen? Einen Antrag auf Höhergruppierung stellen? Natürlich nur für den Nachmittag, in der Zeit sie auch die entsprechenden Tätigkeiten ausführt. Gilt dies, bei positiver Prüfung auch rückwirkend? Also bis ins Jahr 2012?

Besten Dank im Voraus für eure hoffentlich hilfreichen Antworten.

Spid:
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

TB251:
Ja, findet Anwendung und zwar folgender:

'Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst'

Spid:
Dann wäre die Frage ja im entsprechenden Unterforum besser aufgehoben gewesen.

Es ist von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis auszugehen. Wie sind denn die Zeitanteile der beiden Arbetsvorgänge?

TB251:
Darf natürlich auch entsprechend verschoben werden, wenn der Eintrag hier an der falschen Stelle ist.

Inwiefern von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis? Entweder S4 oder S8, aber keine Mischung?
Zeitanteile sind nahezu 50:50.
19 Stunden vormittags (als Pflegerin) und 20 Stunden nachmittags (als Erzieherin)

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