Nein. Neben dem Umstand, daß sie die Auffassung vertreten sollte, daß sie in der entsprechenden Entgeltgruppe war und ist (je nachdem, wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht, S6 und dann S8a bzw. S8 und dann S8b bzw. S8a oder S8b jeweils mit Zeiträumen), sehe ich nicht, daß man um etwas bitten sollte, das einem zusteht - schon aus rechtlichen Gründen, weil eine zu zaghafte Formulierung ggfs. nicht als ernsthafte Zahlungsaufforderung zu werten ist. Eine Forderung ist eine Forderung, weil man sie von einem anderen nicht untertänig erbettelt, sondern sekbstbewußt fordert, was einem zusteht.