Autor Thema: Befristete (Teil-)Höhergruppierung  (Read 4736 times)

Schmetterling

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Befristete (Teil-)Höhergruppierung
« am: 11.02.2019 14:41 »
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage und hoffe, dass ihr mir eine Antwort darauf geben könnt.

Zunächst die Situation:
Ich bin stellv. Teamleiterin im öffentlichen Dienst und bekomme neben meinem Gehalt eine kleine Zulage aufgrund der Funktion und den Aufgaben als stellv. Teamleiterin.

Meine Teamleiterin plant eine Stundenreduzierung von 39 auf 25h/Woche. Jetzt haben wir überlegt, ob eventuell eine Möglichkeit besteht, anteilig einen Antrag auf Höhergruppierung für die 14 Reststunden zu stellen, in denen ich als  Stellv. TL die Aufgaben der TL übernehmen muss. Dies für eine noch unbestimmte Zeitspanne. Ist so etwas möglich?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Liebe Grüße
Anja

Kat

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Antw:Befristete (Teil-)Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 11.02.2019 15:04 »
Nein, sowas gibt es nicht. Wenn der Stellenanteil Dir übertragen wird, muß Deine Stelle insgesamt bewertet werden. Es muß ja dafür irgendwas wegfallen, es sei denn, Du erhöhst Deine Stunden oder drehst derzeit 14 Stunden Däumchen.

nichts_tun

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Antw:Befristete (Teil-)Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 11.02.2019 15:49 »
Wenn dir die Aufgaben der Teamleitung im Umfang von 14h pro Woche übertragen werden, sind das rd. 35% an deiner Gesamtarbeitszeit. D. h. deine auszuübenden Tätigkeiten ändern sich in einem größeren Umfang und es muss insgesamt festgestellt werden, ob diese neuen auszuübenden Tätigkeiten eine Änderung der Eingruppierung zur Folge haben könnten.

Hain

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Antw:Befristete (Teil-)Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 11.02.2019 16:42 »
Moin,

...Dies für eine noch unbestimmte Zeitspanne. Ist so etwas möglich?...

die Reduzierung der Arbeitszeit lässt sich für einen festzulegenden Zeitraum (das kann - muss aber nicht - eine Zulage nach sich ziehen), oder unbefristet (das kann - muss aber nicht - eine höhere Eingruppierung nach sich ziehen) vereinbaren. Eine befristete Eingruppierung außerhalb einer befristeten Beschäftigung gibt es nicht, da die dauerhaft auszuübende Tätigkeit Grundlage der Eingruppierung ist. Eine Teileingruppierung kann es nicht geben, da der Eingruppierung die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit zu Grunde liegt.

Grüße
Hain

Schmetterling

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Antw:Befristete (Teil-)Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 11.02.2019 17:02 »
Ok, vielen Dank schon mal für die Antworten. Das bedeutet, ich muss wohl oder übel die Tätigkeit ausüben, weil ich es gerne mache und für die Erfahrung, die ich dann sammeln kann :)

nichts_tun

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Antw:Befristete (Teil-)Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 11.02.2019 17:55 »
Sofern die dafür zuständige Stelle die Aufgaben überträgt, dürfte dies vom Direktionsrecht gedeckt sein.

Ich würde allerdings darauf hinweisen, dass eine Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung erstellt wird, um zu prüfen, ob diese neu auszübenden Tätigkeiten eine andere Entgeltgruppe rechtfertigen.

Tun sie dies, wäre von einer befristeten Übertragung höherwertiger Tätigkeiten auszugehen, was eine Zulage nach § 14 TVöD nach sich ziehen würde.