Autor Thema: Eingruppierung EG 8 / EG 9a  (Read 8610 times)

Sebastian

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Eingruppierung EG 8 / EG 9a
« am: 08.02.2019 08:21 »
Hallo,

ich bereite derzeit meinen Höhergruppierungsantrag von EG 8 in 9a vor (Hinweis: Von der Überleitung der EGO profitiere ich nicht, da ich zum 01.01.2017 eingestellt wurde).

Hier und da habe ich gelesen, dass es sich hierbei gar nicht um eine Höhergruppierung, sondern lediglich um eine "Umbenennung" handelt. Hat jemand für mich hierzu eine Information?

Unabhängig davon liegen mir die erforderlichen Tätigkeitsmerkmale nicht vor. Kann mir hierzu jemand einen Tipp geben? Worin liegt genau der Unterschied zwischen den Tätigkeitsmerkmalen der alten EG 8 (AV habe ich im Juni 2016 erhalten) und der neuen EG 9a?

Viele Grüße
Sebastian


Lars73

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Antw:Eingruppierung EG 8 / EG 9a
« Antwort #1 am: 08.02.2019 08:39 »
Du solltest keinen Höhergruppierungsantrag stellen sondern die entsprechene Bezahlung einfordern.

Allerdings sollte der Arbeitgeber eigentlich schon die neue Entgeltordnung für die Eingruppierung automatisch berücksichtigt haben.

Die Tätigkeitsmerkmale für die E9a sind in der Entgeltordnung beschrieben:
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tvoed

Ohne Konkretisierung deiner Tätigkeit wird es niemand leisten wollen alle möglichen Konstellationen zu beschreiben. Also am besten Fragen welche Fallgruppe in welchen Abschnitt du aktuell zugeordnet bist. Ggf. auch nach der früheren BAT-Eingruppierung fragen oder schauen ob diese in der Personalakte enthalten ist.

Es gibt einen erheblichen Anteil von Tätigkeiten die E8 geblieben sind.

Gemeindefuzzi

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Antw:Eingruppierung EG 8 / EG 9a
« Antwort #2 am: 08.02.2019 08:41 »
Hallo,

ich bereite derzeit meinen Höhergruppierungsantrag von EG 8 in 9a vor (Hinweis: Von der Überleitung der EGO profitiere ich nicht, da ich zum 01.01.2017 eingestellt wurde).

Hier und da habe ich gelesen, dass es sich hierbei gar nicht um eine Höhergruppierung, sondern lediglich um eine "Umbenennung" handelt. Hat jemand für mich hierzu eine Information?

Unabhängig davon liegen mir die erforderlichen Tätigkeitsmerkmale nicht vor. Kann mir hierzu jemand einen Tipp geben? Worin liegt genau der Unterschied zwischen den Tätigkeitsmerkmalen der alten EG 8 (AV habe ich im Juni 2016 erhalten) und der neuen EG 9a?

Viele Grüße
Sebastian

FALLS es um die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der EGO-VKA geht, besteht der Unterschied in 16 1/6 % selbstständigen Leistungen!

E8 = ein Drittel sL
E9a = mindestens die Hälfte

Spid

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Antw:Eingruppierung EG 8 / EG 9a
« Antwort #3 am: 08.02.2019 08:42 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür - außer in den Fällen des §29b TVÜ-VKA, der aber in Ermangelung eines im Überleitungszeitpunkt bestehenden nicht zur anwendung kommen kann - weder vorgesehen noch erforderlich. Einen tariflichen Tatbestand der "Umbenennung" gibt es nicht. Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Anlage 1 -Entgeltordnung (VKA) zum TVÖD niedergelegt. Vor dem 01.01.2017 waren für die E2-E15 keine Tätigkeitsmerkmale hinterlegt.

Sebastian

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Antw:Eingruppierung EG 8 / EG 9a
« Antwort #4 am: 10.02.2019 06:10 »
Danke zunächst für die Hinweise!

Wäre es evtl. zunächst sinnvoll, bei der Personalabteilung schriftlich zu erfragen, ob in meinem Fall bei der Neueinstellung die neue Entgeltordnung berücksichtigt wurde? Schließlich war Mitte 2016 noch gar nicht abschließend geklärt, wie konkret die Tätigkeitsmerkmale ab 2017 für eine EG 9a aussehen werden.

Spid

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Antw:Eingruppierung EG 8 / EG 9a
« Antwort #5 am: 10.02.2019 08:21 »
Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses war die EGO zwingend anzuwendendes Tarifrecht. Wenn der AG tatsächlich dieses zwingend anzuwendende Tarifrecht nicht angewandt haben, ist er entweder kriminell oder unfähig. Davon ab hat die Rechtsmeinung des AG hinsichtlich der Eingruppierung keine Wirkung auf diese, sondern lediglich auf das gezahlte Entgelt - Dein möglicher Anspruch auf das höhere Entgelt verfällt jeweils 6 Monate nach dem jeweiligen Entstehen des Anspruchs, sofern er nicht schriftlich geltend gemacht wurde.

Sebastian

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Antw:Eingruppierung EG 8 / EG 9a
« Antwort #6 am: 11.02.2019 13:50 »
Mein Ziel ist es ja aber (nur), meine derzeitigen Aufgaben neu bewerten zu lassen und zum 01.01.2019 in die EG 9a eingruppiert zu werden.

Die Frage ist für mich halt nur, wie das am cleversten gemacht wird. 

Lars73

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Antw:Eingruppierung EG 8 / EG 9a
« Antwort #7 am: 11.02.2019 14:38 »
Soweit sich die Aufgaben nicht zum 1.1.2019 geändert haben, gibt es keinen tarifkonformen Weg dahin.