@moinmoin... Hat sich wohl bis zu dir auch noch nicht rumgesprochen, dass nicht alle im ÖD Arbeitenden Beamte sind...
Nun denn, habe ich das irgendwo behauptet? Ich spreche von einer beamtenlastigen Vorgehensweise, die im Tarifsystem nicht notwendig ist.
Nur erklärt mir mal bitte, wenn ich eine Stelle/Planstelle habe, ich verbeamtete Bewerber, Tarifbeschäftigte und „freie“ Bewerber habe und letztere keine Arbeitszeugnisse vorlegen, auch nicht bis zum Bewerbungsgespräch, wie ich dann sinnvoll einer rechtssichere Bestenauswahl vornehmen soll? Ich bin gerne bereit auch dazu zu lernen.
Zunächst einmal sollte man unterscheiden können, ob es eine Mischbewerbung ist, als wenn auch Beamte zur Bewerbung zugelassen sind, dann kann ich Formalismen wie "rechtssichere Bestenauswahl" verstehen, da die Beamten ja zur Konkurrentenklage neigen.
Wenn es eine reine Tarifstelle ist, dann musst du mir bitte erklären wodurch eine
Rechtssicherheit gefährdet wird, wenn die Fachseite(zukünftigen Mitarbeiter/Vorgesetzten) im Bewerbungsgespräch sitzen und nach einem strukturiertem Vorstellungsgespräch einen Kandidaten als am geeignetsten festlegen.
Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun heraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.
Alleine das du "Entscheider" bist, zeigt doch wie weit ab ihr da vom notwendigen Vorgehen im Angestelltenbereich ist. Natürlich kann die Verwaltung vor dem Vorstellungsgespräch eine Vorauswahl anhand von "objektiven" Kriterien machen. Aber solange man nicht offensichtlich nach Nasenfaktor geht, ist das grundgesetzliche Recht nicht berührt.
Warum sollte ich mich jetzt für dich entscheiden und auf dein Zeugnis warten? Wenn du besonders überzeugst, vielleicht. Wenn es aber ohnehin denkbar knapp wäre, dann würde ich nicht warten. Die Bewerberlage ist im Moment so knapp, dass in den wenigsten Fällen der AG hier groß auf Zuarbeit warten wird/kann und dadurch weitere Bewerber wegen der langen Bewerbungsdauer abspringen.
Wieso musst du auf das Zeugnis warten? Hier bist du ja wieder voller unnötigen Sperren.
Interessanter Bewerber, zum Gespräch eingeladen anhand der (nicht vollständig mit Stempel versehenen) Papierlage, als Bester aus dem Vorstellungsgespräch herausgekommen, Sieger und das ganz ist rechtssicher, fair und mit dem Grundgesetz vereinbar. Dann macht man die Zusage und der neue Mitarbeiter kündigt, bekommt seine Papiere und reicht sie ein. Wenn es eine Lügengeschichte ist, dann fliegt er in der Probezeit raus und man ruft Kandidat 2-x an oder schreibt neu aus.
Ein vorab Aussperren aus diesem Verfahren, nur weil jemand
NICHT ein frisches -kleiner einem Jahr - altes Zeugnis vorweisen kann, ist nach meinem empfinden genau das, was du eigentlich verhindern willst. Es ist ein fehlerhafte Bestenauslese und es wird jemanden den Zugang zum öD verwehrt, aus Gründen die er nicht persönlich zu vertreten hat. Dann müsste der Gesetzgeber eine jährliche Zwischenzeugnispflicht einführen.
Soll mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich die „Bestenauslese“ ohne Zeugnis machen soll. Das ist nämlich die Besonderheit... (eine, von vielen weiteren )
1. Es gibt ein Zeugnis, nur eben keines vom letzten Arbeitgeber, aber eine Beschreibung dessen was er beim aktuellen AG macht (wenn das im Anschreiben fehlt, dann kann man die Person getrost aussortieren), aber eben ohne Stempel und Unterschrift des AG (und das scheint dir als öDler ja wichtiger zu sein als einen guten Mitarbeiter zu finden).
2. Somit das Mittel der Wahl ist: strukturiertes Vorstellungsgespräch unter Einbeziehung der Fachseite.
Bitte erkläre mir warum so ein vorgehen im Angestellten Bereich nicht rechtssicher wäre bzw. welches Recht gebrochen werden würde, wenn man jemanden ohne letztes Zeugnis vom AG einstellen würde.
Ich höre bei dir raus, dass du einen nicht studierten niemals auf eine E13 Stelle einladen würdest, weil er kein Diplom/Master hat, obwohl er möglicherweise der beste Kandidat wäre, andere aber nach Papierlage im "vorgehen" würden (also wie bei Beamteneinstellungen Entscheidung rein Beurteilungslage).