Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Entgeltstufe nicht in der Stellenausschreibung ersichtlich

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Bold:
Hallo,

ich frage mich gerade ob ich mich auf einer Landesbehörde bewerben soll, bei der nicht klar ist in welcher Entgeltgruppe eingestellt wird. Sie schreiben nur, dass nach TV-L die Bezahlung erfolgt.
Es wird entweder ein Diplom-Ingenieur (FH)/Bachelor oder Staatlich geprüften Techniker verlangt.
Heißt das, dass ich mich als Master erst gar nicht bewerben muss weil eh nur <E12 eingruppiert wird?
Ist die Entgeltgruppe Verhandlungssache?


Wastelandwarrior:
Nein und Nein.

Aufgaben von staatl. geprüften Technikern sind in EG 7 und EG 9 eingruppiert
Aufgaben von Ingenieuren in EG 10 bis EG 13 (Bachelor).
Aufgaben von Menschen mit Masterabschlüssen EG 13 bis EG 15.

Vorausgesetzt, die Ausbildung ist jeweils erforderlich und es handelt sich auch um entsprechende Tätigkeiten.

Bezahlt wird maximal der erforderliche Abschluss, nicht der vorhandene.

nichts_tun:

--- Zitat von: Bold am 11.02.2019 15:07 ---Ist die Entgeltgruppe Verhandlungssache?

--- End quote ---

Nein. Sie richtet sich einzig nach den auszuübenden Tätigkeiten. Diese können sich im Laufe des Berufslebens ändern, sodass damit eine höhere, aber auch niedrigere Entgeltgruppe verbunden sein kann.

Zur Verhandlung besteht allerdings im Rahmen der Stufenfestsetzung innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe Raum, je nachdem in welcher Personallage der AG sich befindet, vgl. § 16 Abs. 5 TV-L.

D-x:
Ich habe neulich auch, wenn auch im kommunalen Bereich, eine Stellenausschreibung gesehen, bei der noch nicht einmal auf den TVöD Bezug genommen bzw. dieser erwähnt wurde.
Es war jedoch ein Kontakt angegeben. Kurzer Anruf, kurzes nettes Gespräch, entsprechend gefragt, Antwort erhalten. Wenn dich das interessiert, empfehle ich es für die genannte Stellenausschreibung auch einmal individuell zu erfragen.

Warum man die Eingruppierung indes nicht angibt, ist mir schleierhaft.

Kraeuterwiese:
Diese Unsitte, die Eingruppierung zu verheimlichen, ist jetzt auch von unserem Personalrat stark kritisiert worden. Für den Bewerber ist das natürlich schwierig! Der Arbeitgeber hat dagegen viel Spielraum...
Gerade die hier erwähnten Voraussetzungen umfassen ja die Bandbreite des mittleren und des gehobenen Dienstes. Also etwa von E7 bis E12. Der gehobene Dienst würde bereits ab E9 beginnen.

Aber ein (eigentlich überflüssiger) Anruf sollte schnell Klärung bringen...

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