Autor Thema: Entgeltstufe nicht in der Stellenausschreibung ersichtlich  (Read 9376 times)

Bold

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo,

ich frage mich gerade ob ich mich auf einer Landesbehörde bewerben soll, bei der nicht klar ist in welcher Entgeltgruppe eingestellt wird. Sie schreiben nur, dass nach TV-L die Bezahlung erfolgt.
Es wird entweder ein Diplom-Ingenieur (FH)/Bachelor oder Staatlich geprüften Techniker verlangt.
Heißt das, dass ich mich als Master erst gar nicht bewerben muss weil eh nur <E12 eingruppiert wird?
Ist die Entgeltgruppe Verhandlungssache?



Wastelandwarrior

  • Gast
Nein und Nein.

Aufgaben von staatl. geprüften Technikern sind in EG 7 und EG 9 eingruppiert
Aufgaben von Ingenieuren in EG 10 bis EG 13 (Bachelor).
Aufgaben von Menschen mit Masterabschlüssen EG 13 bis EG 15.

Vorausgesetzt, die Ausbildung ist jeweils erforderlich und es handelt sich auch um entsprechende Tätigkeiten.

Bezahlt wird maximal der erforderliche Abschluss, nicht der vorhandene.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Ist die Entgeltgruppe Verhandlungssache?

Nein. Sie richtet sich einzig nach den auszuübenden Tätigkeiten. Diese können sich im Laufe des Berufslebens ändern, sodass damit eine höhere, aber auch niedrigere Entgeltgruppe verbunden sein kann.

Zur Verhandlung besteht allerdings im Rahmen der Stufenfestsetzung innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe Raum, je nachdem in welcher Personallage der AG sich befindet, vgl. § 16 Abs. 5 TV-L.
« Last Edit: 11.02.2019 15:45 von nichts_tun »

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Ich habe neulich auch, wenn auch im kommunalen Bereich, eine Stellenausschreibung gesehen, bei der noch nicht einmal auf den TVöD Bezug genommen bzw. dieser erwähnt wurde.
Es war jedoch ein Kontakt angegeben. Kurzer Anruf, kurzes nettes Gespräch, entsprechend gefragt, Antwort erhalten. Wenn dich das interessiert, empfehle ich es für die genannte Stellenausschreibung auch einmal individuell zu erfragen.

Warum man die Eingruppierung indes nicht angibt, ist mir schleierhaft.

Kraeuterwiese

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Diese Unsitte, die Eingruppierung zu verheimlichen, ist jetzt auch von unserem Personalrat stark kritisiert worden. Für den Bewerber ist das natürlich schwierig! Der Arbeitgeber hat dagegen viel Spielraum...
Gerade die hier erwähnten Voraussetzungen umfassen ja die Bandbreite des mittleren und des gehobenen Dienstes. Also etwa von E7 bis E12. Der gehobene Dienst würde bereits ab E9 beginnen.

Aber ein (eigentlich überflüssiger) Anruf sollte schnell Klärung bringen...

Landsknecht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Ich habe neulich auch, wenn auch im kommunalen Bereich, eine Stellenausschreibung gesehen, bei der noch nicht einmal auf den TVöD Bezug genommen bzw. dieser erwähnt wurde.
Es war jedoch ein Kontakt angegeben. Kurzer Anruf, kurzes nettes Gespräch, entsprechend gefragt, Antwort erhalten. Wenn dich das interessiert, empfehle ich es für die genannte Stellenausschreibung auch einmal individuell zu erfragen.

Warum man die Eingruppierung indes nicht angibt, ist mir schleierhaft.

Dahinter steckt die Angst, bei Angabe der Entgeltgruppe gar keine Bewerbungen zu kriegen. Gerade bei Stellenanzeigen von kleinen Kommunen ist das in unserer Region oft der Fall, da sie oftmals schlechter zahlen (können?) als größere Kommunen. Auch wenn natürlich jeder nach Tvöd bereits richtig eingruppiert ist...

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Dahinter steckt die Angst, bei Angabe der Entgeltgruppe gar keine Bewerbungen zu kriegen. Gerade bei Stellenanzeigen von kleinen Kommunen ist das in unserer Region oft der Fall, da sie oftmals schlechter zahlen (können?) als größere Kommunen. Auch wenn natürlich jeder nach Tvöd bereits richtig eingruppiert ist...

Dass das in diesem Fall der Hintergrund war, kann ich mir kaum vorstellen. Einerseits war es eine der größten Städte in der Gegend, andererseits war die Eingruppierung aus meiner Sicht nicht unrealistisch bis sogar vorhersehbar.

Eigentlich müsste die Stadt doch ein Interesse haben, Personen die die Stelle wegen der in ihren Augen zu geringen Vergütung nicht antreten werden, gar nicht erst zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.
Erst kürzlich war ich bei einem Bewerbungsverfahren einer EG11-Stelle beteiligt, wo ein Bewerber aus dem nicht-TVöD-Umfeld in einem informellen Gespräch verlauten ließ, sich damit gar nicht groß beschäftigt zu haben, in der freien Wirtschaft würde man ja auch nur sagen "Ich möchte 70k oder 80k" und am Ende darüber verhandeln. Das wäre wohl ein böses Erwachen gewesen :-)