Hallo Zusammen,
ich habe hier mal eine Fallkonstellation bei der ich einen erfahreneren Sachverstand brauche. Ich bin seit 10/2016 Mitarbeiter einer Bundesbehörde im mittleren Dienst und wurde aufgrund einer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der gleichen Tätigkeit zum 01.01.2019 von Niedersachsen nach Hamburg versetzt.
Da ich aufgrund meiner dienstlichen Beurteilungen mich auch auf Posten des höheren Dienstes beworben habe, wurde ich am 09.01.2019 zu einem Vorstellungsgespräch geladen.
Am 14.01 habe ich von der zu dem Zeitpunkt aktuellen Führungskraft die schriftliche Bestätigung für die Tätigkeit ab 01.01. erhalten sowie die mündliche Bestätigung, dass ich ab dem 22.01. die neue Stelle des gehobenen Dienstes im Rahmen einer Hospitation in einer anderen Außenstelle antrete. Dies habe ich auch getan. Bei Stellenantritt sagte mir die aktuelle Führungskraft, dass ich mich ab dem Zeitpunkt auch als Mitarbeiter der höheren Ebene ansehen darf. - Ich habe leider aber bisher keinerlei schriftlichen Nachweis oder eine Bestätigung aus der Personalabteilung, da diese überlastet ist. Meine Nachfrage in der Personalabteilung wurde nur mit der Zusage einer Rückmeldung versehen (Die Personalsachbearbeiter sind nicht mehr direkt sondern durch eine Hotline erreichbar).
Die Fragen die sich mir hier konkret stellen sind folgende:
Begründet der Antritt der höherwertigen Tätigkeit und die tatsächliche Beschäftigung in dieser Tätigkeit automatisch einen unbefristeten Ansatz (Die Stellenausschreibung war unbefristet)?
Ist es im Nachhinein noch möglich eine Erprobung zu vereinbaren obwohl ich bereits ohne eine Vereinbarung einer Erprobung die Tätigkeit angetreten habe?
Ich danke jetzt schon einmal für die Antworten und die Geduld