Autor Thema: Gehaltsverhandlung  (Read 22925 times)

Kaffeetassensucher

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #30 am: 21.02.2019 12:16 »
Wobei ich das vollkommenen Unsinn finde. Wer bereits im öd arbeitet kennt das System...
Wie diverse Beispiele in diesem Forum hier belegen ;-)

Im Idealfall, im Idealfall ...  ;D

Spid

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #31 am: 21.02.2019 12:19 »
Also ich hab hier gerade einen Fall wahrgenommen, wo in einer Beratung nach einem Vorstellungsgespräch es als negativ ausgelegt wurde, weil vom Bewerber die Bezahlung nicht thematisiert wurde. Also so oder so kann man es falsch machen.

Bei uns wird das je nach Fall sogar manchmal umgedreht: Wenn wir einen Bewerber aus der pW haben, von dem annehmen müssen, dass er finanziell deutlich besser steht, wird diese von uns gefragt, ob er die Besonderheiten der Bezahlungen im öD kennt.

Hatten auch mal eine Ing. aus der PW, war IG Metall oder so. Die dachte ernsthaft man könnte die EGs von der Bezahlung zueinander vergleichen. Die hat vielleicht dumm geschaut als man ihr die Beträge genannt hat...

Wenn ich die ERA NRW-Tabelle mit der TV-L-Tabelle vergleiche, komme ich in den infragekommenden Gruppen nach TV-L (E10-E12) auf keine derartigen Unterschiede zuungunsten des TV-L, als daß eine solche Reaktion erwartbar wäre. E10 ERA liegt bei 3425€, TV-L von 3089€-4025€ (Stufe 3653€); E11 ERA 3840€, TV-L 3202€-4863€ (Stufe 3778€); E12 ERA 3958€-4396€, TV-L 3309€-5343€ (Stufe 3 4163€).

Bastel

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #32 am: 22.02.2019 10:51 »
Also ich hab hier gerade einen Fall wahrgenommen, wo in einer Beratung nach einem Vorstellungsgespräch es als negativ ausgelegt wurde, weil vom Bewerber die Bezahlung nicht thematisiert wurde. Also so oder so kann man es falsch machen.

Bei uns wird das je nach Fall sogar manchmal umgedreht: Wenn wir einen Bewerber aus der pW haben, von dem annehmen müssen, dass er finanziell deutlich besser steht, wird diese von uns gefragt, ob er die Besonderheiten der Bezahlungen im öD kennt.

Hatten auch mal eine Ing. aus der PW, war IG Metall oder so. Die dachte ernsthaft man könnte die EGs von der Bezahlung zueinander vergleichen. Die hat vielleicht dumm geschaut als man ihr die Beträge genannt hat...

Wenn ich die ERA NRW-Tabelle mit der TV-L-Tabelle vergleiche, komme ich in den infragekommenden Gruppen nach TV-L (E10-E12) auf keine derartigen Unterschiede zuungunsten des TV-L, als daß eine solche Reaktion erwartbar wäre. E10 ERA liegt bei 3425€, TV-L von 3089€-4025€ (Stufe 3653€); E11 ERA 3840€, TV-L 3202€-4863€ (Stufe 3778€); E12 ERA 3958€-4396€, TV-L 3309€-5343€ (Stufe 3 4163€).

Es ging um Hessen oder Bayern.  In wie fern es da Unterschiede, gibt weis ich allerdings nicht.
Hier mal ein Beispiel aus Bayern für die EG 11/12.

https://www.igmetall.de/docs_20181008_bayern_7037e22942b8eee48b425904dff39ae90d825ea1.pdf

Ich vermute bei den von dir genannten Beiträgen fehlen Leistungszulagen (welche im Gegensatz zum Öff. so gut wie immer im gewissen Umfang gezahlt werden), Urlaubsgeld und jegliche andere Sonderzahlungen.

TheITGuy

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #33 am: 22.02.2019 11:04 »
Ich vermute bei den von dir genannten Beiträgen fehlen Leistungszulagen (welche im Gegensatz zum Öff. so gut wie immer im gewissen Umfang gezahlt werden), Urlaubsgeld und jegliche andere Sonderzahlungen.

OT:
Korrekt. Ich habe vor knapp 20 Jahren als "einfacher" Angestellter nach IGM Vertrag + Erfolgsbeteiligungen + Aktienoptionen + anderen im öD undenkbaren Vergünstigungen mehr bekommen, als heute in einer E12. Damals war ich problemlos über der Beitragsbemessungsgrenze für ein PKV, heute habe ich das in diesem Jahr mit der nächsten Stufe erreicht.

Gerade IGM fand ich damals schon fast unverschämt hoch.

Und bevor nun jemand sagt, dann geh doch in die Industrie zurück: Es gibt da eben auch Nachteile. In dem Unternehmen bin ich gegangen, weil ich am Ende im Sozialplan mit unter 30, keine Ehe, keine Kinder nahezu keine Chancen hatte - egal wieviel ich gearbeitet habe, egal wie gut und wichtig ich war.

Irgendwann habe für mich mal entschieden, dass ich Arbeite um zu leben und nicht umgekehrt. Durch den Fachkräftemangel in der IT gerade im öD kippt das Bild aber im Augenblick wieder.

steffterra

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Antw:Gehaltsverhandlung
« Antwort #34 am: 08.03.2019 13:28 »
Hallo,

Unabhängig von den Möglichkeiten der TV-L ist das Ergebnis einer Lohnverhandlung von der richtigen Einschätzung der eigenen Verhandlungsposition (wie bei jeder Verhandlung - egal, um was es geht) abhängig. Darauf will ich aber hier nicht eingehen.

Auch im ÖD (zumindest TV-L)  gibt es die Möglichkeit zu verhandeln. Nur muss man wissen, was der TV jeweils zulässt. Es gibt z.B. grundsätzlich die Möglichkeit der "Vorweg-Gewährung einer höheren Stufe der neuen Entgeltgruppe".
Die Gewährung bewirkt aber nicht automatisch, dass bei regulärem Erreichen der vorweg gewährten Stufe wieder die nächsthöhere vorweg gewährt wird, oder dass die Vorweg-Gewährung dauerhaft gezahlt wird. Das muss jeweils mitverhandelt werden.

Des weiteren besteht die Möglichkeit für den Arbeitgeber eine Zulage nach §16 TV-L zu zahlen. Diese ist ebensowenig sicher und kann jederzeit gekürzt oder erhöht werden, z.B. bei tariflicher Erhöhung des Entgelts innerhalb der Stufe oder Höhergruppierung aufgrund höherer Tätigkeit.

Eines von beidem (oder in Kombination) kann auch verhandelt werden, wenn eine Höhergruppierung aufgrund einer verantwortungsvolleren Tätigkeit nach Entgeltordnung TV-L ansteht. Da nicht stufengleich höhergruppiert wird (war erfolglose Verhandlungsmasse bei der Tarifrunde 2019 des TV-L), kommt man z.B. von KR 9a Stufe 6 in KR 9b Stufe 4 (bis 2018), konnte daraus resultieren, dass man netto nur mit +50 € wegkommt, was der neuen Tätigkeit aber nicht gerecht wird. Das kann ein Beispiel sein, warum ein AG eine weitere Stufe vorweg gewähren, oder einen Zuschlag nach §16 zahlen könnte, dass es sich für den Arbeitnehmer auch netto lohnt.
Das ist ein Beispiel für die Verhandlung zur Übernahme einer höheren Position, die vielleicht nicht leicht besetzt werden konnte.

Kennt Ihr noch weitere Handlungsspielräume des Arbeitgebers, um einen Mitarbeiter zu binden oder zu"be"lohnen, die der TV-L zulässt?