Autor Thema: Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA  (Read 7279 times)

GillBates

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Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA
« am: 13.02.2019 13:34 »
Hallo zusammen,
ich habe die Chance von einem unbefristeten Vertrag TV-L in einen Vertag (unbefristet) TvÖD VKA zu wechseln.
Verbunden wäre das ganze auch mit einer Höhergruppierung.
Nun meine Fragen:
- wie sieht das ganze mit Probezeit und eventuellem Wechsel zurück aus?
- Beibehaltung der Stufe und Laufzeit (Verhandlungssache??)
- nicht genommener Urlaub beim alten AG

Vielen Dank schon mal für eure Antworten im vorraus.

Spid

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Antw:Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA
« Antwort #1 am: 13.02.2019 13:37 »
Es ist ein simpler AG-Wechsel.

GillBates

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Antw:Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA
« Antwort #2 am: 13.02.2019 14:02 »
Es ist ein simpler AG-Wechsel.
Das bedeutet für mich????

MoinMoin

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Antw:Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA
« Antwort #3 am: 13.02.2019 14:12 »
Es ist ein simpler AG-Wechsel.
Das bedeutet für mich????
Gleiche Regeln wie überall.
Probezeit logisch warum nicht?
Stufe und Laufzeit = kann man machen muss man aber nicht.
nicht genommener Urlaub = kann man machen, muss man aber nicht.

D-x

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Antw:Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA
« Antwort #4 am: 13.02.2019 14:12 »
- wie sieht das ganze mit Probezeit und eventuellem Wechsel zurück aus?
Probezeit üblicherweise 6 Monate, Verkürzungen sind unüblich. Da Du das alte Arbeitsverhälttnis kündigen müsstest, würdest Du nicht ohne Weiteres zurückkehren können. Logisch, für Deine Tätigkeit muss ja jemand neues gesucht werden, den man dann nicht einfach wieder wegschicken kann, wenn Dir Dein neuer Job nicht gefällt.

- Beibehaltung der Stufe und Laufzeit (Verhandlungssache??)
Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erfolgt die Einstellung in Stufe 2, bei mindestens 3 Jahren in Stufe 3. Förderliche Berufserfahrung kann anerkannt werden, muss aber nicht. Alles weitere ist Verhandlungssache und der Erfolg davon abhängig, wie sehr bzw. dringend man genau Dich haben will.

Doso

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Antw:Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA
« Antwort #5 am: 14.02.2019 01:55 »
1. Ein "Wechsel zurück" wäre wie eine Neueinstellung. Kann klappen, muss aber nicht. Probezeit wäre auch sehr wahrscheinlich. Tipp: Auf alle Fälle im Guten trennen. Man weiß ja nie...

2. Hängt an der neuen Stelle ob und wie die deine Erfahrung bewerten. Hier gibt es keine festen Regeln. Würde ich aber schlicht vorher festzurren, wer wechselt denn schon wenn man weniger Gehalt kriegt?

3. Würde ich gar nicht erst versuchen, das geht nur schief. Lieber alles abbauen beim alten AG.

MoinMoin

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Antw:Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA
« Antwort #6 am: 14.02.2019 07:54 »
2. Hängt an der neuen Stelle ob und wie die deine Erfahrung bewerten. Hier gibt es keine festen Regeln. Würde ich aber schlicht vorher festzurren, wer wechselt denn schon wenn man weniger Gehalt kriegt?
Doch, es gibt die feste Rege, dass man bei einschlägige Berufserfahrung diese bis zur Stufe 3 anerkannt bekommt. Alles darüber hinaus oder wenn nicht einschlägig sondern nur förderlich ist "verhandelbar"