Autor Thema: Mitnahme Erfahrungsstufe  (Read 8326 times)

Gaxard

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Mitnahme Erfahrungsstufe
« am: 13.02.2019 13:39 »
Guten Tag Gemeinde,

ich bin derzeit Soldat bei der Bundeswehr in Dienstgradgruppe A7 und Erfahrungsstufe 5.
Eventuell werde ich ein duales Studium beim Finanzamt des Landes Berlin beginnen und bei erfolgreichen Abschluss in der Besoldungsgruppe A9 einsteigen.
Beworben habe ich mich mit dem Z-Schein auf eine Vorbehaltstelle für Soldaten.

Nun zu der konkreten Frage: Werden die Erfahrungsstufen anerkannt und mit übernommen?

Grüße

KlausFörster

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Antw:Mitnahme Erfahrungsstufe
« Antwort #1 am: 13.02.2019 19:28 »
Das kann ich mir nicht vorstellen. Schließlich geht es um Erfahrung in der Finanzverwaltung.
Da wirst du wohl von vorne starten müssen.

Matze

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Antw:Mitnahme Erfahrungsstufe
« Antwort #2 am: 12.03.2019 10:13 »
Mitnehmen an sich geht nicht, aber die Erfahrungsstufe wird neu berechnet. Dabei wird die Zeit als Soldat voll anerkannt. Bsp.: Dem SaZ 12 werden bei Neueinstellung (in A9) 12 Jahre Wehrdienstzeit anerkannt. Würde der Stufe 5 entsprechen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html

Matze

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Antw:Mitnahme Erfahrungsstufe
« Antwort #3 am: 12.03.2019 11:47 »
Ich habe glatt überlesen, dass es um das Land Berlin geht.
aber im Soldatenversorgungsgesetz müsste so etwas ähnlich geregelt sein.