Autor Thema: Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"  (Read 5837 times)

Aktenvertilger

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Hallo liebe Community,

ich bin seit Mitte letzten Jahres als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst eines Bundeslandes (TV-L) tätig. Mein Arbeitsvertrag ist "sachgrundlos" auf ein Jahr befristet. Die Vergütung richtet sich derzeit (noch) nach E9.

Nun möchte die Personalabteilung im Beisein des Behördenleiters mit mir in wenigen Tagen ein Gespräch zum Oberthema "Befristung meines Arbeitsvertrags führen". Dementsprechend bin ich natürlich etwas aufgeregt und hoffe, dass es auf eine Entfristung hinausläuft.

Folgende Anzeichen sprechen aus meiner Sicht dafür, dass es auf eine Entfristung hinauslaufen müsste. Erstens habe ich vor wenigen Monaten ein "Funktionskennzeichen" erhalten und bin offiziell "bestellt" worden. Zweitens soll ich nunmehr, auch aufgrund eines entsprechenden Antrags meinerseits, rückwirkend für einige Monate Personalverantwortung übertragen bekommen und im Zuge dessen nach E10 hochgruppiert werden. Ein entsprechender Antrag liegt wohl beim Personalrat.

Würdet Ihr das ebenfalls als Indizien dafür nehmen, dass wahrscheinlich eine Entfristung angedacht ist? Bis zum Auslaufen des Vertrages sind es noch dreieinhalb Monate. Und wie soll ich mich am besten auf das Gespräch vorbereiten? Soll ich auch das Thema Stufenzuordnung nochmals ansprechen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Doso

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #1 am: 14.02.2019 01:50 »
Bleib entspannt und lass das einfach auf dich zukommen.

Aktenvertilger

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #2 am: 14.02.2019 12:26 »
Ich bemühe mich darum, entspannt zu bleiben. Aber ein wenig gespannt bin ich auch, das gebe ich zu.

Würdet Ihr nicht sagen, dass es ist ein guter Zeichen ist, dass ich fortwährend höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen habe und man mir rückwirkend auch die Personalverantwortung übertragen möchte (verbunden mit Höhergruppierung)?

Doso

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #3 am: 14.02.2019 15:50 »
Ich würde sagen es ist ein Zeichen das die Personalabteilung über das Thema mit dir sprechen möchte.

Aktenvertilger

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #4 am: 15.02.2019 20:02 »
Nun, das Ergebnis ist (für mich mehr als überraschend), dass eine Entfristung/Verlängerung  meines Vertrags kategorisch ausgeschlossen wird.

Heute fand das angekündigte Gespräch nämlich statt.

Bastel

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #5 am: 16.02.2019 12:41 »
Und wie geht’s weiter? Arbeitslosigkeit?

Aktenvertilger

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #6 am: 16.02.2019 18:51 »
Ein Schwabe gibt niemals auf. Auch nicht, wenn er in Hessen tätig ist.

Mask

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #7 am: 16.02.2019 22:00 »
Wenn der Schwabe in Hessen tätig ist, wird er aber nicht nach TV-L bezahlt ;)

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #8 am: 17.02.2019 09:23 »
Da hat wohl jemand die Tiefe meiner Ironie nicht verstanden. Deshalb hier nochmals für "normale" Gemüter:

Wenn ein Schwabe in Hessen nach TV-L bezahlt würde, was würde er dort verdienen: nullkommanix.

Und selbst dann würde er als Schwabe nicht aufgeben.


Spid

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #9 am: 17.02.2019 09:28 »
Das hat nicht mit einer behaupteten Tiefe behaupteter Ironie zu tun, sondern eher mit der grundfalschen Annahme, ein Schwabe, der in Hessen nach TV-L bezahlt würde, hätte keinen Entgeltanspruch.

nichts_tun

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #10 am: 17.02.2019 10:53 »
Ein Schwabe gibt niemals auf. Auch nicht, wenn er in Hessen tätig ist.

Ich würde mich schleunigst bei der BA melden. Mal ganz ohne Ironie.

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #11 am: 17.02.2019 11:36 »
Werde ich natürlich  tun, ist doch klar.

Mask

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Antw:Entfristung eines "sachgrundlos befristeten Vertrags"
« Antwort #12 am: 17.02.2019 20:34 »
Da hat wohl jemand die Tiefe meiner Ironie nicht verstanden. Deshalb hier nochmals für "normale" Gemüter

Mal drüber nachgedacht, ob vielleicht diese Art dazu geführt hat, dass der AG eine Verlängerung kategorisch ausschließt ,?