Autor Thema: Urlaubsanspruch bei mehreren befristeten Verträgen  (Read 1576 times)

ADAM

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Ich bin immer wieder beim öffentlichen Dienst mit Sachgrund befristet angestellt. Die Gelder kommen von verschiedenen Investoren, meine Gehaltsabrechnung kommt aber von der Bezügestelle. Also meinen Arbeitsvertrag schließe ich mit dem Amt. Bezahlt werde ich nach TVL.
Die Dauer der einzelnen Verträge ist manchmal kurz, auch schon mal unter 3 Monaten. Oft bekomme ich den nächsten Vertrag aber nahtlos, also es gibt für das selbe Projekt eine Verlängerung. Manchmal sind es auch verschieden Projekte, die sich aneinander reihen.
Jetzt soll ich unterschreiben, dass ich meinen Urlaubsanspruch mit jeden einzelnen Vertrag nehmen muss. Auch bei einem Anschlußvertrag würde er sonst verfallen. Das heißt, auch wenn ich das ganze Jahr beschäftigt bin, aber mehrere Verträge habe, kann es vorkommen, dass ich zwar auf 30 Urlaubstage im Jahr komme, aber nicht einen zusammenhängenden Erholungsurlaub von 2 Wochen habe. Ist das in Ordnung? Muss ich dazu auch noch meinen Verzicht schriftlich abgeben? Kann mir nicht genommener Urlaub trotz Anschlußvertrag ersatzlos gestrichen werden?