Autor Thema: Urlaubsanspruch bei mehreren befristeten Verträgen  (Read 2493 times)

ADAM

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Ich bin immer wieder beim öffentlichen Dienst mit Sachgrund befristet angestellt. Die Gelder kommen von Investoren, meine Gehaltsabrechnung kommt aber von der Bezügestelle. Also meinen Arbeitsvertrag schließe ich mit dem Amt.
Die Dauer der einzelnen Verträge ist manchmal kurz, das heißt, auch schon mal unter 3 Monaten. Oft bekomme ich den nächsten Vertrag aber nahtlos, das heißt, es gibt für das selbe Projekt eine Verlängerung. Jetzt soll ich unterschreiben, dass ich meinen Urlaubsanspruch mit jeden einzelnen Vertrag nehmen muss. Auch bei einem Anschlußvertrag würde er sonst verfallen. Das heißt, auch wenn ich das ganze Jahr beschäftigt bin, aber mehrere Verträge habe, kann es vorkommen, dass ich zwar auf 30 Urlaubstage im Jahr komme, aber nicht einen zusammenhängenden Erholungsurlaub von 2 Wochen habe. Ist das in Ordnung? Muss ich dazu auch noch meinen Verzicht schriftlich abgeben?

Spid

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Antw:Urlaubsanspruch bei mehreren befristeten Verträgen
« Antwort #1 am: 13.02.2019 19:36 »
Urlaub verfällt nicht am Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses, er ist abzugelten.

ADAM

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Antw:Urlaubsanspruch bei mehreren befristeten Verträgen
« Antwort #2 am: 13.02.2019 20:40 »
Ich will den Urlaub in den nächsten Vertrag mitnehmen. Also bei mehreren kurzen Verträgen einen längeren Urlaubsanspruch zusammenbekommen. Um Bezahlung geht es mir gar nicht.




MoinMoin

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Antw:Urlaubsanspruch bei mehreren befristeten Verträgen
« Antwort #3 am: 14.02.2019 08:02 »
Ich schätze,dass es am einfachsten ist, hier die Verwaltung mit Verwaltung zu ärgern.
1.) nichts dergleichen unterschreiben, da kann man dich nicht zu zwingen.
2.) Beim nächsten Wechsel von deinen Knebelverträgen einfach die Verwaltung auffordern, dass sie dir den Urlaubstag, der noch über ist, auszahlen sollen, du aber damit einverstanden bist, wenn er auf den neuen Vertrag übertragen wird.

Das werden die wie Weihwasser scheuen, da sie da ja Geld aus dem Haushalt abzweigen müssen und wesentlich mehr Verwaltungsaufwand haben.

Fabs

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Antw:Urlaubsanspruch bei mehreren befristeten Verträgen
« Antwort #4 am: 14.02.2019 08:35 »
Bei den befristeten Verträgen handelt es sich jeweils um eigenständige Arbeitsverhältnisse, es sei denn es handelt sich um eine Verlängerung mit dem gleichen Sachgrund.

Bei Verlängerungen solltest du den Urlaub unproblematisch mitnehmen können. Wenn es eben immer wieder ein neues Arbeitsverhältnis, teilweise sogar mit Unterbrechungen von einigen, wenigen Tagen zwischen den einzelnen Verträgen ist, so musst du den Urlaub sogar innerhalb der einzelnen Verträge nehmen oder das Amt hat diesen abzugelten.