Autor Thema: Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen  (Read 10874 times)

MoinMoin

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #15 am: 14.02.2019 13:05 »
Ein Mitarbeiter, der innerlich kündigt, weil der AG den Tarifvertrag völlig korrekt anwendet, war mutmaßlich ein Fehler in der Personalauswahl.
Ein Arbeitgeber, der die tariflichen Möglichkeiten der Personalförderung prinzipiell nicht ausnutzt, war mutmaßlich ein Fehler bei der Arbeitgeberwahl.
« Last Edit: 14.02.2019 13:28 von MoinMoin »

Spid

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #16 am: 14.02.2019 13:27 »
Sicherlich - die meisten Länder sind miserable Arbeitgeber.

Artep

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #17 am: 14.02.2019 13:53 »
So, bevor ich in die wunderbare Sonne gehe (ich habe Urlaub, ich darf das), habe ich doch tatsächlich nochmal rein geschaut.

Schuld ist man selbst an der Situation, man hätte sich andere Konditionen erkämpfen müssen.
Aber es war ja eine Befristung nach der anderen, da hat man eh gedacht, eine Ende ist abzusehen, mehr kommt nicht.
Aber: Im nächsten Leben dann!

Nach dem Urlaub (bis Anfang März) schaue ich nochmal rein (falls ich Langeweile bekomme vielleicht schon mal zwischendurch), vielleicht hat ja jemand eine zündende Idee.
Und bevor hier irgend Jemand auf blöde Gedanken kommt: Keine zündelnde!
Alles Gute!




wenwirer

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #18 am: 19.02.2019 10:51 »
Als Personalrat habe ich hier auch schon gegen Windmühlen gekämpft.
Ich finde es in gleicher Weise ungerecht, wenn jemand der ein Jahr Unterbrechung wg. unbezahlten Urlaub hat besser gestellt wird als ein Beschäftigter, der ein Jahr lang eine andere Tätigkeit ausübt.
Sinn und Zweck der Stufenregelung (Berücksichtigung von Berufserfahrung) lässt meiner Meinung nach eine unterschiedliche Behandlung der beiden Fälle nicht zu.

Die Juristen kommen dann gerne mit dem Gestaltungsspielraum der Tarifparteien, die hier eine solche unterschiedliche Bewertung zulässt. Für mich heißt das aber noch lange nicht, dass auch alles richtig ist, was von den Tarifparteien geregelt und gestaltet wird. Immerhin hat das BAG zur Regelung in § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2 TVöD schon entschieden, dass diese Regelung bei Wiedereinstellungen bzgl. der Begrenzung auf Stufe 3 keine Geltung hat (BAG v. 24.10.2013 – 6 AZR 964/11).
Auch zur Anrechnung von Stufenrestlaufzeiten hat das BAG die Regelungen der Tarifparteien „nachgebessert“ (BAG v. 21.2.2013 – 6 AZR 524/11).

Vielleicht ist es erfolgreich, den Arbeitgeber auf das im konkreten Fall schwer verständliche Ergebnis der tariflichen Regelung zu verweisen und damit ein Abweichen von dieser Regelung zu erreichen. Gem. TVG (§4 Abs.3) sollte ein solches Abweichen doch möglich sein!

Spid

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #19 am: 19.02.2019 10:59 »
Persönliches Gerechtigkeitsempfinden ist tariflich unbeachtlich.

wenwirer

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #20 am: 19.02.2019 12:53 »
Schon klar, habe ich auch nicht behauptet.
Aber man sollte auch nicht immer gleich aufgeben.
Warum nicht in einem solchen Fall auf § 4 Abs. 3 TVG verweisen?

Spid

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #21 am: 19.02.2019 13:02 »
Klar kann man darauf verweisen - auch wenn ich da wenig Aussicht auf Erfolg sehe. Du führtest aber außerdem aus, daß Du das Ergebnis der tariflichen Regelungen ungerecht empfändest.

Lars73

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #22 am: 19.02.2019 13:03 »
@wenwirer
Weil zumindest ein öffentlicher Arbeitgeber haushaltsrechtlich da einige Grenzen hat. Daneben gibt es interne Regelungen des Arbeitgeberverbandes TV-L welches seinen Mitgliedern es nicht erlaubt beliebig übertariflich zu bezahlen.

MoinMoin

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #23 am: 19.02.2019 13:10 »
Weil zumindest ein öffentlicher Arbeitgeber haushaltsrechtlich da einige Grenzen hat.
Nicht zum beipiel, wenn er Personalmittel zu Sachmitteln umbastelt weiler externe damit beauftragt.
Zitat
Daneben gibt es interne Regelungen des Arbeitgeberverbandes TV-L welches seinen Mitgliedern es nicht erlaubt beliebig übertariflich zu bezahlen.
Deswegen wäre es ja langsam angebracht, dass die TdL Maßnahmen ergreift, dass in Notstandsregionen berufsbezogenen Zulagen gezahlt werden dürfen, anstelle auf obiges auszuweichen.

Artep

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #24 am: 20.02.2019 10:45 »
"Hat der Beschäftigte die einschlägige Berufserfahrung in einem vorherigen Arbeitsverhältnis (im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3) bei demselben Arbeitgeber erworben, werden die Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung uneingeschränkt angerechnet. Hat er hingegen die einschlägige Berufserfahrung in einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber erworben, erfolgt eine Zuordnung maximal in die Stufe 3."
Dann wird hier wohl Berufserfahrung mit Stufenlaufzeit gleich gesetzt?

Man benötigt also eine kurzfristige Entlassung (unter 6 Monate) und dann einen neuen Arbeitsvertrag, um in den Genuss der angestrebten Stufe zu kommen. Die notwendigen Jahre beim selben AG habe ich ja längst.

Ist wie bei den Stromanbietern, neue Kunden bekommen Honig ums Maul, also einen Bonus, die Bestandskunden haben die Rechnung zu tragen.
Nicht verwunderlich, dass der Bestandskunde dann auch wechselt.
Oder sollte er diesem tollen Unternehmen wirklich treu und loyal gegenüber sein  :-\?

Nöö.

Fluktuation war noch nie die Grundlage für einen Geschäftserfolg. Im Gegenteil. Ständige Neueinstellungen in der Erfahrungsstufe 3 ohne wirklichen beruflichen Hintergrund sind Ursache für Fehler und Fehlentscheidungen.

Nun mach ich aber lieber weiter mit meinem Urlaub (und der Ausschau nach einem Job mit Anerkennung der Leistungen  ;D).





Spid

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #25 am: 20.02.2019 12:02 »
Einstellung und Höhergruppierung sind nunmal unterschiedliche Sachverhalte.

Artep

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #26 am: 20.02.2019 12:30 »
Schon klar, aber ich musste mich immer auf die Stelle bewerben und habe gegen die Mitbewerber gewonnen.
Von Höhergruppierung kann hier nicht die Rede sein, da es eine andere Stelle war.

Spid

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #27 am: 20.02.2019 12:35 »
Sich um andere höherwertige Tätigkeiten erfolgreich zu bewerben, ist der Regelfall der Höhergruppierung.

Artep

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #28 am: 20.02.2019 13:20 »
Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 21.02.2013, 6 AZR 524/11
Leitsätze des Gerichts
Bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L beginnt die Stufenlaufzeit mit der Zuordnung des Beschäftigten zu einer Stufe seiner Entgeltgruppe nach seiner Einstellung nicht neu zu laufen, wenn er zuvor bereits befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war und keine schädliche Unterbrechung iSd. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L vorliegt. Ein anderes Verständnis wäre mit § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG nicht vereinbar.

????????

Die Stellen vorher waren immer befristet, wenn ich den "Wettbewerb" nicht gewonnen hätte, wäre ich raus gewesen.

Spid

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Antw:Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
« Antwort #29 am: 20.02.2019 14:58 »
Es handelt sich nicht um eine Einstellung.