Autor Thema: Lob, Leistung und nachträgliche Definition von Zielen  (Read 3461 times)

Pelzo

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Hallo,
wir haben ein jährliches Mitarbeitergespräch.
Darin sind LOB, jährliche Leistungsbewertung und Zielvereinbarungen zusammengelegt.

Man soll zum Jahresbeginn Kriterien definieren, die Grundlage der Bewertung sind. Mitarbeiter und Führungskraft unterschreiben das.

Ich bin letztes Jahr unterjährig eingestiegen.

Mein Vorgesetzter (Oberbürgermeister) und ich haben kein gutes Verhältnis. Seit er von einer Partei von der Liste für die Kreistagswahl gestrichen und ich den Platz erhalten habe, ist das Verhältnis völlig defekt.

Er hat letztes Jahr auch weder Ziele noch Kriterien vereinbart.

Gestern hat er mir im Gespräch einen handschriftlichen Zettel präsentiert. Da hat er sich selbst nachträglich Ziele und Kriterien ausgedacht und sehr schlecht bewertet. Er meinte, dass wir ja das eine oder andere Kriterium ändern könnten, die Punktzahl aber immer dieselbe bleibt.

Da ich dieses Jahr noch nicht an der Lob Ausschüttung teilnehme, geht es nicht ums Geld, sondern um Vorgehensweise und Leistung.

Ich habe kein Problem mit der Eskalation. Welche sachliche Chance habe ich aber, dass diese nachträglich von ihm definierten Ziele etc. als Leistungsbewertung nicht statthaft sind?

Lars73

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Antw:Lob, Leistung und nachträgliche Definition von Zielen
« Antwort #1 am: 15.02.2019 06:16 »
Das hängt von den Details der Dienstvereinbarung zur LOB ab.
Was bedeuter sehr schlecht bewertet? Wird die Leistung als unzureichend bewertet oder nur als nicht gut.

Pelzo

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Antw:Lob, Leistung und nachträgliche Definition von Zielen
« Antwort #2 am: 15.02.2019 06:26 »
In der DV steht, dass Ziele und Kriterien vorab gemeinsam vereinbart werden und man für das laufende Jahr  nicht am LOB teilnimmt, wenn man nach dem 31.03. eingestiegen ist.
Daher war ich verwundert, dass er nun mit einer Leistungsbewertung gekommen ist, die unabhängig von den Zielen und Kriterien sein soll. Er hat ja sogar angeboten, diese Ziele und Kriterien beliebig auszutauschen bei gleichbleibender Punktzahl.

Lars73

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Antw:Lob, Leistung und nachträgliche Definition von Zielen
« Antwort #3 am: 15.02.2019 07:07 »
Grundsätzlich müsste es dann durchsetzbar sein, dass es keine LOB-Bewertung gibt. (Kommt aber auf die genauen Formulierungen an.)
Ggf. könnte man die betriebliche Kommission die es zu LOB geben müsste einschalten. Weitere Akteure sind Personalrat und Personalreferat.

MoinMoin

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Antw:Lob, Leistung und nachträgliche Definition von Zielen
« Antwort #4 am: 15.02.2019 08:03 »
Ich würde einen schriftlichen Aktenvermerk verfassen, der diese Beliebigkeit/Willkürlichkeit der Bewertung manifestiert und/oder versuchen, dass der BM diese im beisein der Personalvertretung wiederholt.

Pelzo

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Antw:Lob, Leistung und nachträgliche Definition von Zielen
« Antwort #5 am: 15.02.2019 09:04 »
Er hat mir dieses Formular nun sogar ausgehändigt - er hat es auch noch selbst handschriftlich ausgefüllt. Ist sich seiner Sache wohl sicher.

Habe den Personalrat eingeschaltet. Mehrere Paragraphen der DV sind verletzt: keine Ziele vereinbart, keine Kriterien vorab vereinbart, keine Zwischenbewertung (wechselte vom Ersten Beigeordneten zum Oberbürgermeister), keine Einvernehmlichkeit der Kriterien, keine Kriterien im Voraus vereinbart. Aufgrund weiterer Spannungen nimmt man das wohl als guten Anlass. Man sprach auch von der Kommission.

Die Bewertung selbst war zwar überdurchschnittlich (in meinen Ansprüchen aber schlecht), jedoch so lasse ich das nicht durchgehen.

wedo

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Antw:Lob, Leistung und nachträgliche Definition von Zielen
« Antwort #6 am: 15.02.2019 10:48 »
Im Normalfall kann die BeKo nur Verfahrensfehler beheben. Die dann vom Dienststellenleiter (in deinem Fall vom Bürgermeister) endgültig entschieden werden. so ist es bei uns in der DV LOB geregelt.

Gruß

WeDo

Pelzo

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Antw:Lob, Leistung und nachträgliche Definition von Zielen
« Antwort #7 am: 16.02.2019 08:32 »
Das würde mir ja schon reichen - in dem Fall müsste er vor der internen Öffentlichkeit seinen eigenen Fehler zugeben und beheben.  :o