Autor Thema: Höhergruppierung nur bei 50% höherer Tätigkeit?  (Read 3167 times)

Ichweißnix

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Ich bin derzeit in E7 eingruppiert und arbeite 30 Stunden. Demnächst soll ich (für vermutlich 10,5 Stunden) abgezogen werden und in dieser Zeit etwas höherwertiges machen - andere Abteilung, andere höhere Tätigkeit.
Kann ich daraufhin mit einer Höhergruppierung rechnen? Oder weil ich das höherwertige nicht mehr als 50% mache bekomme ich dafür gar nichts.
Ich gehe praktisch für zwei Vormittage in eine andere Abteilung und mache (mindestens) E8-Arbeit, die restlichen 3 Tage gehe ich zur E7-Stelle.
Wie verhält es sich in der Konstellation?
Mir ist im Rahmen der Planung und ich das machen würde gesagt worden, dass meine Stelle dadurch besser bewertet wird (=Höhergruppierung???) und ich soll derzeit die Stunden (bis offiziell alles durch ist, aufschreiben und das wird über Zulagen abgerechnet).
Jetzt haben mich aber mehrere Kollegen verunsichert, die alle gesagt haben wenn ich nicht 50% dort bin bekomme ich nicht mehr Geld dafür. Vielleicht kann mich jemand aufklären. Vielen Dank.

Spid

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Antw:Höhergruppierung nur bei 50% höherer Tätigkeit?
« Antwort #1 am: 15.02.2019 10:04 »
Welcher Teil der EGO? Welche AV sind bislang mit welcher Bewertung und welchen Zeitanteilen vorhanden und welche AV mit welcher Bewertung und welchen Zeitanteilen kommen hinzu?

Ichweißnix

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Antw:Höhergruppierung nur bei 50% höherer Tätigkeit?
« Antwort #2 am: 15.02.2019 10:24 »
Bin bei einer Kommune.

Was ist AV?

Eine Stellenbewertung habe ich nicht gesehen. Die Stelle war E7 ausgeschrieben und wird so bezahlt.... habe erst angefangen. Jetzt soll ich eben zwei Tage in eine andere Abteilung kommen. Die Stellen dort sind alle E8.

Wie beschrieben.... bisher 30 Stunden E7, dann 19,5 Stunden E7 und 10,5 Stunden E8.

Spid

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Antw:Höhergruppierung nur bei 50% höherer Tätigkeit?
« Antwort #3 am: 15.02.2019 10:40 »
AV = Arbeitsvorgang

Angesichts des Unterforums, war ich von einer beschäftigung bei einer Kommune ausgegangen. Meine Frage hinsichtlich des Teils der EGO zielt darauf ab, welche tätigkeitsmerkmale für Deine Tätigkeit heranzuziehen sind, also um was für eine Tätigkeit (allg. Verwaltung, IT...) es sich handelt. Im allgemeinen Teil unterscheiden sich E6-E9a nur durch den Umfang der selbständigen Leistungen, eine E7 zudem nur möglich bei mehr als einem Arbeitsvorgang - eine E8 übrigens auch.

Mithin kommt es auf die Art der Tätigkeit, die zu bildenden AV und deren Zeitanteile an. Alle übrigen Angaben sind wertlos.