Da,es gerade ein aktuelles Thema bei uns im Unternehmen ist:
Muss der Dienstplan so geschrieben werden ,dass eine Wechselschichtzulage bezahlt wird?
Heisst ,hat der AN Anspruch darauf, dass sein Dienstplan automatisch so gestaltet wird,dass ihm die Zulage gewährt wird? Laut Vorgaben muss die personelle Planung nach wirtschaftlichen, Bedarfs/Situationgerechten Aspekten erfolgen,aber nicht unbedingt nach der Gewährung der Zulage.
Natürlich möchte man den AN die Zulage willkürlich nicht streichen,aber manchmal ist die Planung so nicht möglich.Kann der AN die Zulage einklagen?