Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mehrarbeit und dessen Abbau
SToRM:
Guten Tag Gemeinde
Derzeit beschäftige ich mit dem Thema Mehrarbeit . Wie und in welcher Form darf diese von einem Vorgesetzten verlangt werden?
Und wenn ein Mitarbeiter Überstunden angesammelt hat, wer verfügt über diese , der Mitarbeiter selbst oder der Vorgesetzte ?
Vielen Dank für Eure Unterstützung
Spid:
Der Tarifvertrag regelt nicht das Verhältnis zum Vorgesetzten, sondern das Verhältnis zum AG.
MoinMoin:
Zunächst müsste man wissen ob und was für eine Arbeitszeitregelung es gibt.
Kernarbeitszeit, Funktionszeit, Gleitzeit,.....gibt es dazu eine Dienst/Betriebsvereinbarung?
Zum anderen ist es mEn regelmäßig mit dem Direktionsrecht des AG vereinbar, wenn er ÜStunden anordnet und dafür eine Person benennt, die dazu weisungsbefugt ist.
Das ganze natürlich immer sozialverträglich etc.
Und dann kommt es darauf an ob man Vollzeit oder Teilzeit ist.
Überstunden sind die Stunden die du auf Anordnung geleistet hast und in der Folgewoche nicht ausgeglichen hast. Dafür gibt es Zuschläge (15-30%)
SToRM:
Über das Arbeitszeitmodel kann ich nicht viel sagen , von Arbeit regulär von ca. 6 Uhr bis 14:45 Uhr . In dieser Zeit ist die Anwesenheit auf jeden Fall Pflicht .
Spid:
Das ist jedenfalls unzulässig - das sind ja 8,75 Stunden ohne Pause. Es beantwortet aber auch keine der von @MoinMoin aufgeworfenen Fragen
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