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Mehrarbeit und dessen Abbau

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SToRM:
45 Minuten Pause sind da mit dabei

Es geht dabei Vollzeit Mitarbeiter

Spid:
Pause und Anwesenheitspflicht schließen einander aus.

SToRM:
Ok , geht man von aus das man laut Einsatzplan von 06:00 bis 14:45 zum Dienst eingeteilt wird. Dies weiß man auch schon 14 Tage im Voraus . Am Arbeitstag macht man dann eine Pause von 09:00 bis 09:45 Uhr . Um 10 Uhr kommt der direkte Vorgesetzte uns ordnet Mehrarbeit auf aufgrund unvorhergesehner betrieblicher Umstände an.

Wär dies zulässig ?

Spid:
Grundsätzlich sind Vollzeitbeschäftigte im TVÖD zu Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Sofern die Ankündigung aus betrieblichen Gründen sehr kurzfristig erfolgen muß, ist auch dies zulässig. Der AG muß dabei aber billiges Ermessen walten lassen und ggfs. Vorbringungen einzelner AN angemessen würdigen. Zudem gelten hier auch die Beteiligungspflichten (BR auf jeden Fall, PR in einigen BL).

SToRM:
Gilt dies auch für den tvl?

Und was sind Vorbringungen einzelner AN ?

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