Autor Thema: TVöD Sparkasse / Rückgruppierung  (Read 7502 times)

Haymitch

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TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
« am: 17.02.2019 13:13 »
Ich bin seit über 40 Jahren bei der Sparkasse beschäftigt und als Abteilungsleiter seit Jahren in die Entgeltgruppe 15 Stufe 6 eingruppiert. Im Rahmen einer Fusion werden die Abteilungsleiterstellen neu besetzt. Falls ich zukünftig keine Leiterstelle mehr bekomme : Gibt es nach unten hin eine Begrenzung hinsichtlich einer Rückgruppierung unter den o.g. Voraussetzungen?
DANKE.

Spid

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Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
« Antwort #1 am: 17.02.2019 13:27 »
Eine solche kann nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen.

Haymitch

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Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
« Antwort #2 am: 17.02.2019 13:32 »
Aber unbegrenzt nach unten? Das heisst, wenn ich zukünftig eine Stelle bekomme, die nach E 11 bewertet ist, kann ich auch von E15 dahin zurück gruppiert werden? Das ist also nicht begrenzt aufgrund der langen BetriebsZugehörigkeit?

Spid

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Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
« Antwort #3 am: 17.02.2019 13:43 »
Nein, ist es nicht - aber Du mußt Dich ja nicht darauf einlassen.

Haymitch

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Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
« Antwort #4 am: 17.02.2019 14:13 »
Ok. Und wenn ich mich nicht drauf einlasse? Was ist die Alternative? Ich suche mir dann einen neuen Job?

Spid

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Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
« Antwort #5 am: 17.02.2019 14:24 »
Du mußt zunächst  gar nichts tun - entweder der AG beschäftigt Dich in E15 weiter oder er spricht eine (Änderungs-)Kündigung aus. Erst im letzteren Fall bedarf es einer Kündigungsschutzklage - und die läuft bei betriebsbedingten Kündigungen fast nie ins Leere, weil der AG bei der Sozialauswahl gar nicht alles richtig machen kann.