Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

TVöD Sparkasse / Rückgruppierung

(1/2) > >>

Haymitch:
Ich bin seit über 40 Jahren bei der Sparkasse beschäftigt und als Abteilungsleiter seit Jahren in die Entgeltgruppe 15 Stufe 6 eingruppiert. Im Rahmen einer Fusion werden die Abteilungsleiterstellen neu besetzt. Falls ich zukünftig keine Leiterstelle mehr bekomme : Gibt es nach unten hin eine Begrenzung hinsichtlich einer Rückgruppierung unter den o.g. Voraussetzungen?
DANKE.

Spid:
Eine solche kann nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen.

Haymitch:
Aber unbegrenzt nach unten? Das heisst, wenn ich zukünftig eine Stelle bekomme, die nach E 11 bewertet ist, kann ich auch von E15 dahin zurück gruppiert werden? Das ist also nicht begrenzt aufgrund der langen BetriebsZugehörigkeit?

Spid:
Nein, ist es nicht - aber Du mußt Dich ja nicht darauf einlassen.

Haymitch:
Ok. Und wenn ich mich nicht drauf einlasse? Was ist die Alternative? Ich suche mir dann einen neuen Job?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version