Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
Spid:
Du mußt zunächst gar nichts tun - entweder der AG beschäftigt Dich in E15 weiter oder er spricht eine (Änderungs-)Kündigung aus. Erst im letzteren Fall bedarf es einer Kündigungsschutzklage - und die läuft bei betriebsbedingten Kündigungen fast nie ins Leere, weil der AG bei der Sozialauswahl gar nicht alles richtig machen kann.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version