Autor Thema: Frage bezüglich Folgen einer Eingruppierung  (Read 3037 times)

Artificial

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Hallo,

ich (28) arbeite zur Zeit in einer Einrichtung die nach TVöD Bund bezahlz offiziell als Wissenschaftliche Hilfskraft, allerdings im Bereich IT-Administration/Support. Ich unterliege daher trotzdem dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, als WHK ist man ja auch nicht im TvöD

Ich habe ein abgeschlossenes Masterstudium und sitze zur Zeit an der Promotion (Geisteswissenschaften).
Nun hat man mir eine Stelle als IT-Administrator bei uns angeboten. Diese ist auf 9a mit Zulagenmöglichkeit (IT-Fachkräfte) eingruppiert.

Ich überlege diese anzunehmen.Wir sind eine kleinere Einrichtung, das Arbeitsklima ist super und man hat mir attraktive Zeitmanagement Möglichkeiten angeboten um Job und Promotion unter einen Hut zu bringen.

Nun möchte ich aber mit Promotion natürlich nicht ewig auf einer 9er Stelle sitzen. Das ist auch allen meinen Kollegen und Vorgesetzten klar, wir sind da sehr offen, die Stelle ist zwar unbefristet aber jeder weiss, dass ich nicht vorhabe die Stufe 3 zu überschreiten  :D

Jetzt wollte ich fragen ob sich diese E9a für einen späteren Aufstieg allzu negativ auswirken könnte? Ich kann denke ich glaubhaft versichern, dass es sich hier um einen Job zur Promotionsfinanzierung gehandelt hat, meine Promotionsphase dauert auch noch nicht übermäßig lange. Mein Doktorvater konnte mir keine Promotionsstelle anbieten.

Ich habe heute schon die schlimmsten Sachen gelesen, als Akademiker ist man im öD auf ewig "gebrandmarkt" wenn man mal etwas unter 10 angenommen hat.

Hat jemand von den "Veteranen" hier eventuell schon einmal einen ähnlichen Fall mitbekommen? Ich weiss, dass ich hier mit einer seltsamen Kombi ankomme (Geisteswissenschaften und IT-Admin), trotzdem habe ich Hoffnung, dass man mir da eventuell was zu sagen kann.
Mir ist das auch heute erst eingefallen, das Problem ist, die hätten gerne morgen eine Entscheidung von mir...
Vielen Dank schon einmal

Spid

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Antw:Frage bezüglich Folgen einer Eingruppierung
« Antwort #1 am: 17.02.2019 14:03 »
Es mag Fälle geben, in denen eine Höhergruppierung zu einer weniger günstigen Stufenzuordnung führen könnte als eine Einstellung, für allzu risikoreich im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schaden halte ich das aber nicht.

MoinMoin

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Antw:Frage bezüglich Folgen einer Eingruppierung
« Antwort #2 am: 17.02.2019 14:22 »
Nein gebrandmarkt wirst du damit nicht. Denn die "Geschichte" die dahinter steht ist ja ok.
Wenn du allerdings 10 Jahre auf der 9er Stelle sitzt bis du  deine zwei Buchchstaben hast, dann liest es sich natürlich wieder anders.