Hallo,
wenn ich von einem Arbeitgeber (TVÖD Kommunen) zu einem anderen
Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst-TVÖD Kommunen oder TV-Bund wechseln
möchte, wird dann auch die Vorbeschäftigungszeit mit übernommen ?
Beispielweise gelten dann bei bisheriger 12 jähriger Beschäftigung = Kündigungsfrist
6 Monate zum Quartalsende,
auch für den neuen Arbeitgeber im Öff. Dienst die 6 Monate zum Quartalsende im
Falle einer Kündigung durch mich ?
Mfg