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Probleme mit Chef
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Amiga am 19.02.2019 16:04 ---Das wäre eine Möglichkeit. Weiter oben ging es aber schon um ein pauschales CC und die Weiterleitung >>jeder<< E-Mail.
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Eigentlich steht da nur was von "jedem Vorgang", nicht von "jeder E-Mail".
Vorgänge sind meines Verständnisses nach dienstliche Aktivitäten, und für diese will der Chef im cc stehen, für mehr aber (hoffentlich) nicht.
Eukalyptus:
Sicherlich eine wahnsinnig spannende Diskussion für den einen oder anderen bezüglich wer wen wann wie in Kopie setzen kann darf soll.
Hier allerdings für den Threadstarter nicht sonderlich relevant. Mein Rat: Durchhalten. Wenn man "durchfällt" wird sich aufgrund eigener Qualitäten eine andere Stelle finden, auch als Angestellter. Wenn alles glatt läuft, nach einem oder zwei Jahren wegbewerben falls der Chef sein Verhalten nicht ändert.
Max:
--- Zitat von: Amiga am 19.02.2019 14:21 ---Wenn mir jemand eine Anfrage schickt, die normalerweise nur mich und den Anfragenden betrifft, bezweifle ich noch immer die Notwendigkeit der Weiterleitung an eine Stelle, die damit nichts zu tun hat. Daher trifft auch DGSVO, Art. 6, 1e hier meiner Meinung nach nicht zu. Und von konkludenter Zustimmung steht nun mal an der Stelle nichts in der DGSVO, wie es oben im Thread mal anklang.
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Man muss erwarten, dass eine geschäftliche Email Adresse niemals eine private Kommunikation ist. Ein Sachbearbeiter handelt ja auch nicht auf eigene Kappe sondern i.A.
Ich erwarte auch in Emails in CC gesetzt zu werden, da ich ansonsten nicht auf Anfragen reagieren kann.
Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass ein AG eine dienstliche Adresse zur privaten Nutzung überlässt, sondern es wird in geringem Umfang geduldet. Da gab es immer Bestimmungen, die es dem AG erlaubten sich Zugriff zu den Emails zu verschaffen. Denke nur mal dran morgen überfahren zu werden. Die Arbeitsvorgänge sterben dann mit dir?
MoinMoin:
--- Zitat von: Amiga am 19.02.2019 15:52 ---@MoinMoin
Ich will ja nur darauf hinaus, ob es der direkte Vorgesetzte verlangen darf oder ob es vom AG also ganz oben kommen muss. Ich würde mich so nicht überwachen lassen wollen. Mein direkter Vorgesetzter hätte dann nämlich auch die Möglichkeit zu lesen, was ich mit seinem Vorgesetzten so alles und wir über ihn schreibe(n) ;D. Ui ui da gäbe es dann Zoff glaube ich.
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Wenn er dir Weisungsbefugt ist und als solcher vom AG eingesetzt,dann darf er das mit Sicherheit, solange nicht eine Dienstvereinbarung besteht, dass man die Emails auch für private Zwecke nutzen darf.
Und wenn man nicht darf, dann würdest du halt eine Abmahnung bekommen können, weil du Dinge machst, die du nicht darfst.
Und wenn man es darf, dann sind wir hier in einem ganz anderem Bereich. Deswegen würde ich jedem AG es anraten, dass er seine AN mitteilt, dass die Email nur für dienstliche Zwecke zu nutzen sind (weil ansonsten dürfte man ja nur im bei sein des PR deine Email lesen, wenn du im Koma im Krankenhaus liegst und jemand dich vertreten soll).
Amiga:
--- Zitat von: Max am 19.02.2019 22:54 ---Man muss erwarten, dass eine geschäftliche Email Adresse niemals eine private Kommunikation ist. Ein Sachbearbeiter handelt ja auch nicht auf eigene Kappe sondern i.A.
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Sicher, da stimme ich dir zu. Auch wenn an der TUB keinerlei Anweisungen hierzu existieren. Gott sei Dank bin ich nicht der 1st-Level-Support, aber ich bekomme eben mit, was die alles treiben mit ihren dienstlichen E-Mailkonten. Die private Nutzung überwiegt bei manchen eindeutig. Allerdings unterscheidet die DSGVO nicht zw. privater und dienstlicher Datenverarbeitung. Bei gewissen Vorgängen, ist der Professor einfach nicht notwendig und dürfte bei strenger Auslegung des DS nicht ins CC (meiner Meinung nach). Da stirbt allerdings auch keiner oder muss dann das Studium abbrechen, nur weil ich mal eine Woche nicht antworte. Das sieht bei euch vielleicht auch einfach anders aus.
--- Zitat von: Max am 19.02.2019 22:54 ---Ich erwarte auch in Emails in CC gesetzt zu werden, da ich ansonsten nicht auf Anfragen reagieren kann.
Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass ein AG eine dienstliche Adresse zur privaten Nutzung überlässt, sondern es wird in geringem Umfang geduldet. Da gab es immer Bestimmungen, die es dem AG erlaubten sich Zugriff zu den Emails zu verschaffen. Denke nur mal dran morgen überfahren zu werden. Die Arbeitsvorgänge sterben dann mit dir?
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Eine Anweisung für die ausschließlich dienstliche Nutzung würde ich begrüßen, liegt aber nicht bei mir. Dies auch gleich als Antwort @Moin. Und ja, wenn ich heute Nachmittag in die Steckdose fasse, haben die morgen ein Problem.
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