Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bak Beschreibung des Aufgabenkreises

<< < (2/2)

Spid:
Grundsätzlich nur dann, wenn es sich um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Die bloße Übertragung von 40% Tätigkeiten nach E13 oder E4 an einen Mitarbeiter in E9 ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des AG gedeckt, sofern sich dadurch nicht die Eingruppierung ändert.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version