Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bak Beschreibung des Aufgabenkreises
Spid:
Grundsätzlich nur dann, wenn es sich um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Die bloße Übertragung von 40% Tätigkeiten nach E13 oder E4 an einen Mitarbeiter in E9 ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des AG gedeckt, sofern sich dadurch nicht die Eingruppierung ändert.
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